Durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie wird die bestehende Kreditwelt der Banken, Sparkassen und auch der Kreditkartenunternehmen ganz gehörig durcheinandergewirbelt. Ab dem 11.06.2010 müssen die Banken plötzlich vollkommen neue Regelungen beachten, die gesamte EDV umstellen und ihre Mitarbeiter auf die neue Verbraucherkreditrichtlinie schulen.
Was aber verbirgt sich wirklich hinter dem großen Gebilde "Verbraucherkreditrichtlinie"? Welche neuen Informationen bekommt der Kreditinteressent?
Nun, die Neuerungen, so wie sie ein potentieller Kreditinteressent zu spüren bekommt, fangen schon bei der Einholung eines entsprechenden Kreditangebotes an. War es den Banken früher möglich, stets mit ihrem günstigsten Kredit zu werben (auch wenn dieser in der Praxis so gut wie nie vergeben wurde), können die Banken heute nicht mehr so einfach auf Kundenfang gehen - heute muss nämlich der durchschnittliche Zins angegeben werden. Für den Kunden wird also schon die Werbung der Kreditindustrie transparenter. Hat man sich dann dazu entschieden, sich ein Angebot eines Anbieter einzuholen, greift die Verbraucherkreditrichtlinie zum zweiten mal ein. Hier ist es nämlich nun so, dass die Angebote der Banken und Sparkassen alle genau die selben Informationen enthalten müssen. Heute ist es also nicht mehr möglich, dass man sich 10 Angebote einholt und diese dann schlussendlich überhaupt nicht miteinander vergleichen kann, da die Angaben alle höchst unterschiedlich ausfallen.
Besonders interessant dürfte für viele Kunden nun auch die Tatsache sein, dass nicht mehr nur die Angaben zum Kredit selber gemacht werden müssen, sondern dass es auch Informationen darüber geben muss, was passiert, wenn ein Kredit einmal nicht regulär bedient wird. Wie hoch sind in diesem Fall die genauen Gebühren? Und, was passiert, wenn ich den Kredit vor seinem regulären Ablauf kündige? Werden hier Vorfälligkeitszinsen fällig und wenn ja, wie hoch sind diese? Anmerkung: Auch die Vorfälligkeitszinsen werden durch die Verbraucherkreditrichtlinie neu geregelt - sie werden zukünftig in der Höhe gedeckelt.
Als letzten, sehr interessanten Punkt wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass auch die Widerrufsrecht der Verbraucher verändert werden - sie betragen zukünftig einheitliche 14 Tage. Lediglich dann, wenn Banken es versäumen, dem Kunden alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, steigt diese Frist auf 30 Tage an. Durch diese Regelung wird erstmalig eine in der ganzen EU einheitliche Richtlinie auf den Weg gebracht, die zukünftig für wesentlich mehr Transparenz sorgen wird.
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