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17.6.10

Das Arbeitgeberdarlehen

Eine Kreditart, die in früheren Tagen wesentlich häufiger als heute anzutreffen war, ist das so genannte Arbeitgeberdarlehen.

Aber auch wenn Arbeitgeberdarlehen heute aufgrund der veränderten Unternehmensstrukturen eine eher untergeordnete Rolle spielen, gibt es dennoch Unternehmen, bei denen es weiterhin möglich ist, ein Arbeitgeberdarlehen zu bekommen.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen um einen Kredit, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einräumt. Dieser Kredit wird in der Regel nur bei wichtigen Ereignissen, wie z.B. einem Umzug oder einer anderen Sondersituation vergeben, die dem Arbeitgeber genau darzulegen ist.
Mit einem Arbeitgeberdarlehen werden viele Vorteile verbunden: Zum Einen ist es so, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer durch die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens weiter als bisher an das Unternehmen bindet, (wenn das eigene Unternehmen einem schon einmal "aus der Patsche" geholfen hat, tut man sich sicherlich wesentlich schwerer, eben dieses Unternehmen zu verlassen), zum Anderen ist es aber auch so, dass Arbeitgeberdarlehen nicht an die Schufa gemeldet werden und sich somit auch nicht negativ auf die Bonität des Arbeitnehmers auswirken.

Bei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen ist es enorm wichtig, genau auf die Modalitäten des Vertrages zu achten. Liegt nämlich z.B. der für das Darlehen verlangte Sollzins unter der Marke von 5% p.a., so ist dies ein Zinsvorteil gegenüber dem "normalen" Marktzins - und dieser muss ggf. als ganz normales Arbeitsentgelt versteuert werden.
Hinzu kommt, dass auch das Vorgehen für den Fall geregelt sein muss, dass der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens aus dem Betrieb ausscheidet. Eine weit verbreitete, aber dennoch falsche, Annahme ist nämlich, dass das Darlehen im Moment des Ausscheidens aus dem Betrieb per sofort zur Rückzahlung fällig wird. Auch wenn eine solche Klausel im Vertrag vereinbart wurde, ist sie nichtig - dies belegen höchstrichterliche Rechtsprechungen.
Auch wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet, hat das Darlehen demnach eine ganz normale Kündigungsfrist von drei Monaten, jedoch auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer nicht wegen einer betriebsbedingten Kündigung" oder aus anderen wichtigen Gründen aus dem Berieb ausscheidet. In diesen Fällen kann das Darlehen nicht einfach so durch den Arbeitgeber fällig gestellt werden.

In einigen Betrieben gibt es eine Sonderform des Arbeitgeberdarlehens, die als "Ausbildungsdarlehen" bezeichnet wird.

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