Überall wo Menschen Handel betreiben, muss der Staat, in gewissem Rahmen, für die rechtlichen Grundlagen sorgen - sonst sind chaotische Zustände vorprogrammiert. Wie man an der Bankenkrise der Jahre 2007 und 2008 gut erkennen kann, ist es dabei besonders die Finanzwirtschaft, die einer besonders starken Führung durch den Staat bedarf. Im Gegensatz zu dem Vereinigten Staaten von Amerika, in denen die erwähnte Bankenkrise ihren Ursprung nahm, verfügt Deutschland jedoch über ausgeklügelte Richtlinien und Gesetze für alle Bereiche der Finanzwirtschaft. Eines der wichtigsten Gesetze aus diesem Bereich ist dabei zweifellos das Kreditwesengesetz (KWG).
Das Kreditwesengesetz, wie es heute Anwendung findet, wurde bereits im Jahre 1931 verabschiedet. Aufgrund seines großen Umfangs und der vielen Querverbindungen zu anderen Gesetzen und Richtlinien muss das Kreditwesengesetz jedoch ständig aktualisiert und verändert werden. Die letzten großen Änderungen wurden dabei im Jahre 1996 vorgenommen. Das Kreditwesengesetz regelt zudem die Verfügbarkeit einer Aufsichtsbehörde für das Finanzwesen, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Kreditwesengesetz verfolgt im wesentlichen drei große Ziele:
1. Überwachung der ordentlichen und rechtlich einwandfreien Durchführung von Geschäften im Finanzsektor
2. Sicherung der Funktionsfähigkeit der gesamten Kreditwirtschaft
3. Schutz der Kunden von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern (vor Verlusten)
Für Privatkunden hat das Kreditwesengesetz jedoch keine große Bedeutung - zumindest nicht direkt. Sicherlich ist es für den Handel und das Funktionieren der Kreditwirtschaft ohne Zweifel enorm wichtig, wer sich jedoch lediglich als Privatkunde für Finanzprodukte interessiert, wird sich kaum mit den genauen Richtlinien dieses Gesetzes auseinandersetzen müssen. Wesentlich interessanter ist es da, sich die Einflussbereiche des BaFin etwas genauer anzusehen. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht fungiert nämlich als oberste Aufsichtsbehörde für das Kreditwesen und steht demnach auch den Privatbürgern immer dann zur Seite, wenn etwaige Verfehlungen der Kreditinstitute dem Vermögen der Menschen Schaden zufügen. Hegt man einen entsprechenden Verdacht, ist man durchaus berechtigt, sich direkt an das BaFin zu wenden und etwaige Probleme anzuzeigen.
Das Kreditwesengesetz, wie es heute Anwendung findet, wurde bereits im Jahre 1931 verabschiedet. Aufgrund seines großen Umfangs und der vielen Querverbindungen zu anderen Gesetzen und Richtlinien muss das Kreditwesengesetz jedoch ständig aktualisiert und verändert werden. Die letzten großen Änderungen wurden dabei im Jahre 1996 vorgenommen. Das Kreditwesengesetz regelt zudem die Verfügbarkeit einer Aufsichtsbehörde für das Finanzwesen, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Kreditwesengesetz verfolgt im wesentlichen drei große Ziele:
1. Überwachung der ordentlichen und rechtlich einwandfreien Durchführung von Geschäften im Finanzsektor
2. Sicherung der Funktionsfähigkeit der gesamten Kreditwirtschaft
3. Schutz der Kunden von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern (vor Verlusten)
Für Privatkunden hat das Kreditwesengesetz jedoch keine große Bedeutung - zumindest nicht direkt. Sicherlich ist es für den Handel und das Funktionieren der Kreditwirtschaft ohne Zweifel enorm wichtig, wer sich jedoch lediglich als Privatkunde für Finanzprodukte interessiert, wird sich kaum mit den genauen Richtlinien dieses Gesetzes auseinandersetzen müssen. Wesentlich interessanter ist es da, sich die Einflussbereiche des BaFin etwas genauer anzusehen. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht fungiert nämlich als oberste Aufsichtsbehörde für das Kreditwesen und steht demnach auch den Privatbürgern immer dann zur Seite, wenn etwaige Verfehlungen der Kreditinstitute dem Vermögen der Menschen Schaden zufügen. Hegt man einen entsprechenden Verdacht, ist man durchaus berechtigt, sich direkt an das BaFin zu wenden und etwaige Probleme anzuzeigen.
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