Ein klassischer Kredit besteht immer aus einer Geldleistung, die von einem Kreditgeber an einen Kreditnehmer erbracht wird. Die Gebühren eines solchen Kredites werden dabei als Zinsen und der Abtrag des Kreditbetrages als Tilgung bezeichnet. Beide Leistungen, Zins und Tilgung, sind in der Regel monatlich zu erbringen - lediglich einige, spezielle Kreditprodukte weichen von dieser Regelung ab. Bei einem Avalkredit handelt es sich nun aber nicht um einen Kredit im klassischen Sinne, da die Bank bei einem solchen "Kredit" keine Geldleistung vergibt. Statt der Geldleistung erbringt die Bank eine Bürgschaft, ein Versprechen, dass sie, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, seine Schulden übernimmt. Daher wird die Bürgschaft in Form eines Avalkredites auch als "Selbstschuldnerische Bürgschaft" bezeichnet.
Der Vorteil eines Avalkredites liegt zum einen in der Tatsache, dass die Bank in der Regel keinerlei finanzielle Mittel bewegen muss - das bloße Versprechen, für die Geschäfte des Bebürgten einzutreten, reicht als Grundlage eines Avalkredites aus -, zum anderen aber auch im Aufrechterhalten der Liquidität des Kreditnehmers. Dieser muss nämlich für die Bereitstellung eines Avalkredites lediglich eine Avalprovision zwischen 1% und 2,5% zahlen, einen Abtrag gibt es nicht.
In der Praxis kommen Avalkredite in der Regel nur bei Geschäftskunden zum Einsatz. Der einzige, gängige Avalkredit für Privatpersonen ist die so genannte "Mietbürgschaft", eine Zusicherung der Bank an den Vermieter des Kunden. Eine Bankbürgschaft ersetzt die Mietkaution und ermöglicht es dem Kunden auf diesem Wege, sein Geld für andere Dinge auszugeben. Bankbürgschaften werden jedoch nur bei Kunden vorgenommen, die über ausreichende Sicherheiten verfügen, zum Beispiel ein hinterlegtes Wertpapierdepot oder eine Immobilie.
Der Vorteil eines Avalkredites liegt zum einen in der Tatsache, dass die Bank in der Regel keinerlei finanzielle Mittel bewegen muss - das bloße Versprechen, für die Geschäfte des Bebürgten einzutreten, reicht als Grundlage eines Avalkredites aus -, zum anderen aber auch im Aufrechterhalten der Liquidität des Kreditnehmers. Dieser muss nämlich für die Bereitstellung eines Avalkredites lediglich eine Avalprovision zwischen 1% und 2,5% zahlen, einen Abtrag gibt es nicht.
In der Praxis kommen Avalkredite in der Regel nur bei Geschäftskunden zum Einsatz. Der einzige, gängige Avalkredit für Privatpersonen ist die so genannte "Mietbürgschaft", eine Zusicherung der Bank an den Vermieter des Kunden. Eine Bankbürgschaft ersetzt die Mietkaution und ermöglicht es dem Kunden auf diesem Wege, sein Geld für andere Dinge auszugeben. Bankbürgschaften werden jedoch nur bei Kunden vorgenommen, die über ausreichende Sicherheiten verfügen, zum Beispiel ein hinterlegtes Wertpapierdepot oder eine Immobilie.
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