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8.5.08

Der Diskontkredit

Der Diskontkredit zählt zu denjenigen Kreditformen, die es zwar auf dem Papier noch gibt, die aber in der Praxis oft schon durch andere, wesentlich modernere Kreditprodukte und Kreditvergaberichtlinien ersetzt wurden. Die Grundlage eines Diskontkredites bildet der Handel mit so genannten "Wechseln", einer Art "Inhaberschuldverschreibung".

Ein Wechsel ist dabei ein Papier, das eine verpflichtende Bindung des Bezogenen (derjenige, der das Geld schuldet) darstellt, an den Aussteller, oder eine durch den Aussteller festgelegte Person (zum Beispiel der Auftraggeber des Ausstellers) zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Ein Wechsel gehört somit zu den „Zahlungsmitteln“ und kann als solches bei Kaufabwicklungen zum Einsatz kommen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, einen Wechsel, also eine Schuldverschreibung, anstelle von Bar- oder Giralgeld zu akzeptieren.

Da ein Wechsel eine unbedingt durchsetzbare Forderung darstellt und somit ein Höchstmaß an Sicherheit bietet, ist der Wechsel auch sehr gut auf andere Gläubiger übertragbar – die Abänderung des Gläubigers kann bei einem Wechsel allerdings nur mittels Indossament erfolgen (Ausnahme: Zession).

Bei einem Diskontkredit tritt die Bank nun als Käufer des Wechsels auf, übernimmt diesen also mit allen Forderungen, die er beinhaltet. Die Bank wird damit zum direkten Gläubiger des Bezogenen. Wenn dieser allerdings seine Schuld nach Ablauf des Wechsels nicht zurückzahlt, kann die Bank an den Veräußerer des Wechsels herantreten und hier ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen - die Sicherheit für die Bank ist also maximal. Damit die Annahme eines Wechsels aber auch für die Bank ein lohnendes Geschäft ist, behält sie von jedem angenommenen Wechsel einen Zinsabschlag, einen so genannten "Diskont" ein. Zu diesem Diskont kommt in vielen Fällen noch eine "Diskontprovision", ebenfalls eine Gebühr.

Zu den Krediten wird der Diskontkredit deshalb gezählt, weil die Bank den Gläubiger des Wechsels bereits vor dessen Fälligkeit auszahlt, das Geld also quasi verleiht. Sollte die Forderung des Wechsels nicht durchgesetzt werden können, wird die Bank den ehemaligen Gläubiger allerdings, wie bereits erwähnt, direkt in Regress nehmen.

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