Unter dem Nettokreditbetrag versteht man jene Kreditsumme die tatsächlich auf das Konto des Kunden ausgezahlt wird. Im Gegensatz zum Bruttokreditbetrag, auch als Nennbetrag bekannt, wurden beim Nettokreditbetrag also schon alle Kosten des Kredites von der Gesamtsumme des Darlehens abgezogen.
Zu den Kosten, die vom Bruttodarlehensbetrag abgezogen werden, gehört in erster Linie die Abschlussgebühr des Kredites, evtl. sind aber auch nach andere Kosten vorhanden - das hängt ganz von der Kreditart ab. Bei Privatkrediten ist es z.B. so, dass es meist nur eine Abschlussgebühr gibt, weitere Kosten jedoch nicht entstehen. Bei Immobilienfinanzierungen ist es hingegen üblich, dass es neben der Abschlussgebühr noch weitere Kostennoten gibt, so zum Beispiel eine Einwertungsgebühr, Notargebühren und Kosten für Auslagen. Unabhängig von der Kreditart kann allerdings auch eine Gebühr für den Abschluss einer Restschuldversicherung zu den Kosten hinzukommen.
Der Nettokreditbetrag ist in der Regel ungerade, da der Bruttodarlehensvertrag gerade ist und die Kosten hier abgezogen werden. Wenn also zum Beispiel 300 Euro Kosten bei einem Kredit über 4000 Euro entstünden, läge der Bruttokreditbetrag bei 4000 Euro, der Nettokreditbetrag allerdings nur bei 300 Euro.
Die Rate des Kredites wird in jedem Fall auf den Bruttokreditbetrag berechnet - ebenso wie die Absicherungssumme einer evtl. Restschuldversicherung. Kommt es nämlich zum Platzen des Kredites, werden die Kosten und Gebühren nicht zurückerstattet, sondern stehen als Schuld weiterhin im Raum - auch diese sollten also durch die Versicherungssumme abgedeckt sein.
Kunden sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Nettokreditbetrag genau dem entspricht, was sie auch tatsächlich als Kredit benötigen. Wer nämlich z.B. genau 10.000 Euro benötigt, dem hilft es nicht viel, wenn er Netto nur 9200 Euro ausgezahlt bekommt. Hier muss das Gespräch mit der Bank gesucht und der Bruttokreditbetrag leicht erhöht werden.
Zu den Kosten, die vom Bruttodarlehensbetrag abgezogen werden, gehört in erster Linie die Abschlussgebühr des Kredites, evtl. sind aber auch nach andere Kosten vorhanden - das hängt ganz von der Kreditart ab. Bei Privatkrediten ist es z.B. so, dass es meist nur eine Abschlussgebühr gibt, weitere Kosten jedoch nicht entstehen. Bei Immobilienfinanzierungen ist es hingegen üblich, dass es neben der Abschlussgebühr noch weitere Kostennoten gibt, so zum Beispiel eine Einwertungsgebühr, Notargebühren und Kosten für Auslagen. Unabhängig von der Kreditart kann allerdings auch eine Gebühr für den Abschluss einer Restschuldversicherung zu den Kosten hinzukommen.
Der Nettokreditbetrag ist in der Regel ungerade, da der Bruttodarlehensvertrag gerade ist und die Kosten hier abgezogen werden. Wenn also zum Beispiel 300 Euro Kosten bei einem Kredit über 4000 Euro entstünden, läge der Bruttokreditbetrag bei 4000 Euro, der Nettokreditbetrag allerdings nur bei 300 Euro.
Die Rate des Kredites wird in jedem Fall auf den Bruttokreditbetrag berechnet - ebenso wie die Absicherungssumme einer evtl. Restschuldversicherung. Kommt es nämlich zum Platzen des Kredites, werden die Kosten und Gebühren nicht zurückerstattet, sondern stehen als Schuld weiterhin im Raum - auch diese sollten also durch die Versicherungssumme abgedeckt sein.
Kunden sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Nettokreditbetrag genau dem entspricht, was sie auch tatsächlich als Kredit benötigen. Wer nämlich z.B. genau 10.000 Euro benötigt, dem hilft es nicht viel, wenn er Netto nur 9200 Euro ausgezahlt bekommt. Hier muss das Gespräch mit der Bank gesucht und der Bruttokreditbetrag leicht erhöht werden.
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