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22.6.10

Die Werbezinsen

In den letzten Jahren konnte man eine verstärkte Wandlung des gesamten Kreditmarktes beobachten. Immer weniger sind die Menschen bereit, stupide in ihre Hausbankfiliale zu gehen und dort einfach den nächstbesten Kredit aufzunehmen - vorher wollen sie die Angebote verschiedener Unternehmen miteinander vergleichen. Genau dies haben nun auch die Kreditinstitute erkannt und versuchen, sich durch enorm günstige Werbezinsen gegenseitig Kunden abzujagen. Egal ob im TV, in Zeitschriften oder auf Werbetafeln direkt in der Bankfiliale - überall werden Werbezinsen zum Kundenfang eingesetzt.

Unter dem Begriff Werbezinsen versteht man denjenigen Zinssatz, der in der Werbung als beispielhaft für ein bestimmtes Kreditprodukt genannt wird. Reichen die möglichen Kreditzinsen für einen Privatkredit z.B. von 4,5-9%, so werden die Werbezinsen mit Sicherheit nicht 7,8 oder 9% betragen, sondern es werden die 4,5% benannt. In einigen Fällen kann es sogar vorkommen, dass die Werbezinsen noch weiter nach unten gesetzt werden, um so Kunden anzulocken - auch wenn das Kreditinstitut bei den Werbezinsen Verluste einfahren würde.

Möchten die Kunden nun aber auch tatsächlich den Werbezins als Kreditzins bekommen, müssen sämtliche Voraussetzungen als "Optimal" eingestuft werden - es muss also neben einer perfekten Bonität auch eine absolut saubere Schufaauskunft bestehen. Ist z.B. die Bonität ein klein wenig suboptimal, rückt der Werbezins in weite Ferne und es wird stattdessen ein höherer Kreditzins fällig.

Durch das neue EU Verbraucher Kreditrichtlinie, die zum 11.06.2010 in Kraft getreten ist, soll dieses Problem nun abgemildert, wenn nicht sogar aufgehoben werden. Durch die neue Rechtsprechung ist es Banken nämlich untersagt, die Werbezinsen nur als reine Lockangebote einzusetzen. Einen Zins zu versprechen, diesen dann jedoch nur bei sehr wenigen Kunden auch wirklich zu gewähren, ist laut EU Parlament eine Täuschung der Verbraucher und kann daher nicht länger toleriert werden.

Möchte ein Kreditinstitut heute eines seiner Kreditprodukte über den Zins bewerben, kann es das zwar nach wie vor tun, Werbung wurde ja nicht generell verboten, der beworbene Zins muss jedoch das Mittelmaß dessen darstellen, was in der Praxis auch tatsächlich gewährt wird. Sollten die Werbezinsen für einen bestimmten Kredit z.B. bisher bei 3,99% gelegen haben, in der Praxis lag der durchschnittliche Zinssatz jedoch bei 6,5%, so muss heute dann auch die 6,5% in der Werbung auftauchen.

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