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15.5.08

Die Hypothek

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist einer der ältesten Wünsche der Menschheit und die meisten Menschen streben danach, sich diesen Traum eines Tages erfüllen zu können. Die Wenigsten sind dabei aber in der Lage, sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden ohne die Aufnahme eines Kredites leisten zu können - der Anteil des Eigenkapitals liegt in den meisten Fällen nicht über 30%, was die Aufnahme eines Kredites unverzichtbar macht.

Aber nicht nur beim erstmaligen Erwerb eines Immobilie entstehen Kosten, auch wenn das Haus oder die Wohnung bereits abbezahlt sind, kann es immer wieder zu einem enormen Geldbedarf kommen, zum Beispiel wenn die Immobilie renoviert oder umgebaut werden muss oder es gilt, ein neues Badezimmer oder eine neue Küche zu beschaffen. Gesetzt dem Fall, dass die Immobilie nun bereits abbezahlt ist, haben die Besitzer die Möglichkeit, sich durch eine Hypothek die notwendigen, liquiden Geldmittel zu besorgen.

Bei einer Hypothek wird ein Darlehen aufgenommen, bei dem das Haus oder die Wohnung (inkl. Grundstück) als Sicherheit hinterlegt ist. Für die Bank ist die Sicherheit bei einer Hypothek also maximal - im Falle einer mangelnden Rückführung des Darlehens steht die Immobilie als Sicherheit zur Verfügung. Wie bei einem "normalen" Immobiliendarlehen auch, wird auch bei einer Hypothek eine Berechnung durchgeführt, ob der Darlehensnehmer sich die Rückführung der Forderungen überhaupt leisten kann. Zu diesem Zweck muss der Immobilieneigentümer wieder ein Scoring über sich ergehen lassen, also ein Prüfverfahren, dass der Bank Aufschluss über seine persönliche Bonität gibt. Nur wenn die Bank hier auch eine reelle Chance sieht, dass das Darlehen zurückgeführt werden kann, wird die Hypothek gewährt werden. Im Umkehrschluss heißt das: Auch wenn die Sicherheit noch so gut ist, wenn die Bonität nicht stimmt, wird es auch keine Hypothek geben.

Für Hypotheken ziehen die Banken meist den selben Beleihungsauslauf heran, wie für Neufinanzierungen, d.h. es werden meist nicht mehr als 70% des Verkehrswertes als Darlehen genehmigt. Einen Verwendungsnachweis, wie bei Neufinanzierungen zwingend erforderlich, gibt es aber bei Hypotheken daher grundsätzlich nicht.


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