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8.5.08

Die Umschuldung

Von einer Umschuldung ist immer dann die Rede, wenn eine bestehende Kreditverpflichtung durch die Aufnahme eines neunen Darlehens abgelöst wird. Die praktische Umsetzung dieses Prozesses ist vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung gängige Praxis, kann aber ebenso gut auch bei normalen Privatkrediten zur Anwendung kommen.

Umschuldungen sind generell nur dann möglich, wenn die so genannte "Zinsbindungsphase" bereits vorüber ist. Als Zinsbindungsphase bezeichnet man einen Zeitraum, startend mit dem Beginn des Darlehens, für den der Zins festgeschrieben wird. In dieser Zeit ist es weder dem Kreditinstitut, noch dem Darlehensnehmer möglich, das Darlehen zu kündigen oder vorzeitig zurückzuzahlen. Es gibt zwar einige Kreditinstitute, die dem Darlehensnehmer grundsätzlich auch das Recht einräumen, ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsphase abzulösen, dies aber immer nur gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigungsbetrages, der so genannten „Vorfälligkeitsentschädigung“.

Wird eine Umschuldung durchgeführt, so muss der Darlehensnehmer dem neuen Kreditinstitut in der Regel lediglich einen entsprechenden Auftrag, die so genannte "Ablösevollmacht", unterzeichnen. Die Kreditinstitute wickeln dann den gesamten Umschuldungsprozess untereinander ab - eine Barauszahlung an den Kunden erfolgt nicht.

Wenn eine Umschuldung stattfinden soll, gilt es verschiedene Faktoren zu bedenken. So ist es nicht immer ratsam, einen Kredit, beispielsweise in einer Baufinanzierung, umzuschulden, nur weil der Zins bei einem anderen Kreditinstitut ein wenig günstiger ist. Neben dem Zins gibt es nämlich auch noch andere Dinge, die es zu beachten gilt, so zum Beispiel eine evtl. Einwertungsgebühr, Notarkosten oder auch Kosten, die durch den Abschluss evtl. Restschuldversicherungen verursacht werden.

Wenn eine Umschuldung noch nicht aktuell möglich ist, ein neuer Darlehensvertrag, der dann in der Zukunft beginnt, aber heute schon abgeschlossen wird, spricht man von einem "Forward-Darlehen".

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