Bei Kreditverträgen aller Art muss laut "Preisangabenverordnung" (PAngV) neben dem nominalen auch der effektive Zinssatz ausgewiesen werden. Der nominale Zinssatz ist der "eigentliche Zins des Darlehens", also der Zins, der bezahlt werden müsste, wenn es keine Nebenkosten oder Faktoren gäbe, welche die tatsächliche Höhe des Zinssatzes beeinflussen.
Nähme man also an, ein Darlehen von 1000 Euro hätte einen Zinssatz von 3%, es entstünden keinerlei Nebenkosten und die Rate wird jedes Jahr pünktlich zum Zinsberechnungstermin überwiesen, würde die Rate exakt 30 Euro betragen. Der nominale Zins ist hier also gleich dem "effektiven Zins", also dem Zins, der tatsächlich für das Darlehen zu entrichten ist.
Da der Abschluss eines Darlehens aber in aller Regel mit Nebenkosten verbunden ist, müssen diese, auf die Zinsraten aufgeteilt, berücksichtigt werden. Neben evtl. Bearbeitungsgebühren sind dies vor allem der Auszahlungskurs, der Tilgungssatz und die Modalitäten der Tilgung (Beginn, Höhe, Termine der Zahlung und Termine der Tilgungsverrechnung).
In der Regel ist es zum Beispiel so, dass der Darlehensnehmer seine Zins- und Tilgungsleistung monatlich erbringen muss, die Berechnung der Zinsen aber nur vierteljährlich oder sogar jährlich erfolgt. Dem Darlehensnehmer entstehen also Kosten, die es eigentlich überhaupt nicht mehr geben würde, da die Tilgung zum Verrechnungstermin bereits lange erbracht wurde.
Neben den erwähnten Kosten kann es jedoch noch weitere Gebühren geben, die den Preis eines Darlehens ansteigen lassen, die jedoch nicht in die Berechnung der Effektivzinses mit einbezogen werden. In jedem Fall sollte ein potentieller Darlehensnehmer also den Kreditvertrag genau auf etwaige Kosten hin untersuchen. Grundsätzlich aber kann der Effektivzins sehr gut verwendet werden, um zwei oder mehr Darlehen miteinander zu vergleichen.
Nähme man also an, ein Darlehen von 1000 Euro hätte einen Zinssatz von 3%, es entstünden keinerlei Nebenkosten und die Rate wird jedes Jahr pünktlich zum Zinsberechnungstermin überwiesen, würde die Rate exakt 30 Euro betragen. Der nominale Zins ist hier also gleich dem "effektiven Zins", also dem Zins, der tatsächlich für das Darlehen zu entrichten ist.
Da der Abschluss eines Darlehens aber in aller Regel mit Nebenkosten verbunden ist, müssen diese, auf die Zinsraten aufgeteilt, berücksichtigt werden. Neben evtl. Bearbeitungsgebühren sind dies vor allem der Auszahlungskurs, der Tilgungssatz und die Modalitäten der Tilgung (Beginn, Höhe, Termine der Zahlung und Termine der Tilgungsverrechnung).
In der Regel ist es zum Beispiel so, dass der Darlehensnehmer seine Zins- und Tilgungsleistung monatlich erbringen muss, die Berechnung der Zinsen aber nur vierteljährlich oder sogar jährlich erfolgt. Dem Darlehensnehmer entstehen also Kosten, die es eigentlich überhaupt nicht mehr geben würde, da die Tilgung zum Verrechnungstermin bereits lange erbracht wurde.
Neben den erwähnten Kosten kann es jedoch noch weitere Gebühren geben, die den Preis eines Darlehens ansteigen lassen, die jedoch nicht in die Berechnung der Effektivzinses mit einbezogen werden. In jedem Fall sollte ein potentieller Darlehensnehmer also den Kreditvertrag genau auf etwaige Kosten hin untersuchen. Grundsätzlich aber kann der Effektivzins sehr gut verwendet werden, um zwei oder mehr Darlehen miteinander zu vergleichen.
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