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16.6.10

Was bedeutet die Richtlinie für die Werbung der Banken?

Zum 11.06.2010 verändert sich die Welt der Kreditangebote und -verträge erheblich, denn dies ist der Zeitpunkt, zu dem die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft tritt.

Nein, auch wenn man es glauben könnte, die neue Verbraucherkreditrichtlinie ist kein bloßer Papiertiger, der von irgendwelchen Bürokraten erfunden wurde, um den Bürger einmal mehr zu ärgern - es ist vielmehr ein sinnvolles Gesetz zur Stärkung des allgemeinen Verbraucherschutzes in der Kreditvergabe.

Was aber bedeutet die Richtlinie für die Werbung der Banken?


Nun, gerade die Werbung ist in hohem Maß von der Verbraucherkreditrichtlinie betroffen. Aber betrachten wir doch zuerst einmal die Vergangenheit: Wie war es bisher? Bis dato war es doch immer so, dass die Banken in der Werbung mit Zinsen geworben haben, die man nur dann bekommen konnte, wenn man 1. über eine extrem ausgezeichnete Bonität verfügte, 2. genau die beworbene Kreditsumme haben wollte und 3. auch alle anderen Parameter passten. Die meisten Menschen, die einen solchen Kredit beantragt haben und sich darauf freuten, eine Menge Geld zu sparen, wurden bitter enttäuscht, wenn sie dann ihr individuelles Kreditangebot erhielten - dies war nämlich meist deutlich teurer.

Durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie wird dieses Vorgehen nun verboten. Die Banken sind ab dem 11.06.2010 verpflichtet, in der Werbung nicht mehr den günstigsten Zins zu propagieren (den dann aber kaum einer auch tatsächlich bekommt), sondern es muss stets der Durchschnittszinssatz angegeben werden. Dieser Durchschnittszinssatz ist nämlich, so die EU, deutlich aussagekräftiger und lässt einen besseren Rückschluss auf die allgemeinen Geschäftsgebaren einer Bank oder Sparkasse zu.

Aber nicht nur die offene Werbung der Banken, also die TV, Radio und Plakatwerbung ist von der Verbraucherkreditrichtlinie betroffen - auch die individuellen Kreditangebote müssen deutlich verändert werden. Zukünftig müssen dem Kunden nämlich bereits bei Anforderung eines Kreditangebotes sämtliche Vor- und Nachteile schriftlich mitgeteilt werden. Auch die Kosten müssen sich in diesem Zusammenhang problemlos erkennen lassen. Um dies auch tatsächlich zu gewährleisten, müssen in der ganzen EU einheitliche Formblätter verwendet werden. Der Kunde kann dann, so der Gedanke hinter dieser Aktion, die Angebote der verschiedenen Anbieter auf einen Blick miteinander vergleichen und muss nicht erst die Bedingungen nach etwaigen Haken durchsuchen. Aus Verbrauchersicht eine durchaus lobenswerte Neuerung.

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