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26.11.08

Die Auszahlungsvorraussetzungen bei Krediten

Wenn es zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer zum Abschluss eines Darlehens kommt, dann erfolgt die Auszahlung des Geldbetrages erst dann, wenn die so genannten Auszahlungsvoraussetzungen allesamt erfüllt sind. Welche Auszahlungsvoraussetzungen es dabei im Einzelnen gibt, ist nicht einheitlich festgelegt und wird von jedem Kreditinstitut individuell bestimmt.

Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass folgende Punkte zu den wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen gehören:

- die vollständig unterschriebenen Kreditverträge müssen eingereicht sein
- die vollständigen Unterlagen zum Objekt (bei Immobilienfinanzierungen) müssen vorliegen
- evtl. Grundpfandrechte müssen eingetragen sein
- evtl. notwendige Gehaltsabtretungen (zur Besicherung) müssen unterschrieben und eingereicht sein
- die Schufaauskunft muss unproblematisch sein
- es darf zu keinen gravierenden Abweichungen zwischen der persönlichen Situation des Mandanten bei Darlehensanfrage und dem aktuellen Zeitpunkt kommen

Die individuellen Auszahlungsvoraussetzungen werden dem Darlehensnehmer im Verlauf der Kreditbeantragung mitgeteilt und müssen genaustens eingehalten werden. Die Sachbearbeiter in der Bank haben ebenfalls ein Exemplar dieser Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen und haken nun einfach die erledigten Punkte ab. Erst wenn dieses Dokument, fertig abgehakt und unterschrieben, mit in die Akte gelegt werden kann, sind alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und das Darlehen wird an den Darlehensnehmer oder an das Notaranderkonto ausgezahlt.

Die Auszahlungsvoraussetzungen sind rechtlich ein wichtiger Teil des gesamten Darlehens. Wer also bei den Auszahlungsvoraussetzungen trickst, falsche Unterlagen einreicht oder bestimmte andere Dinge manipuliert, der begeht eine Straftat und wird sich höchstwahrscheinlich eine Anzeige wegen Kreditbetruges und / oder wegen Urkundenfälschung einhandeln.
Sollte das Kreditinstitut im Nachhinein feststellen, dass es im Zusammenhang mit den Auszahlungsvoraussetzungen zu irgendwelchen Unregelmäßigkeiten gekommen ist, hat es zudem durchaus das Recht, sofort von dem gesamten Darlehensvertrag zurückzutreten. Evtl. schon erhaltene Gelder müssen in diesem Fall umgehend an das Kreditinstitut zurückbezahlt werden (nebst Zinsen).

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