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26.11.08

Die Sonderzahlung (Kredit)

Unter einer Sonderzahlung versteht man eine Tilgungsleistung, die seitens eines Kreditnehmers in einen Kredit erbracht wird, die dabei jedoch über die geforderten Tilgungsleistungen hinausgeht. Es handelt sich bei einer Sonderzahlung also um eine außerplanmäßige Zahlung mit dem Ziel der sofortigen Verringerung der Darlehensschuld.

Bei langfristigen Krediten, zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen, müssen Sonderzahlungen entweder schon vertraglich festgeschrieben sein (sofern diese bei der Antragstellung schon bekannt sind) oder es muss zumindest das Recht auf die Leistung einer solchen Sonderzahlung vereinbart werden. Aus Kulanzgründen ist es bei vielen Banken mittlerweile jedoch üblich, den Kunden die Möglichkeit, einer jährlichen Sonderzahlung in bestimmter Höhe, zum Beispiel 3000 Euro, zu gewähren - auch ohne dass dies gesondert beantragt werden müsste.

Möchte ein Mandant eine Sondertilgung leisten, diese ist jedoch laut Darlehensvertrag nicht vorgesehen, so muss er sich entweder bis zum Ende der Zinsbindungsphase gedulden, oder er bittet das Kreditinstitut schriftlich darum, die Zahlung doch leisten zu dürfen. In diesem Fall ist das Kreditinstitut jedoch durchaus berechtigt, das Gesuch entweder gänzlich abzulehnen oder aber der Sonderzahlung nur dann zuzustimmen, wenn als Entschädigung eine gewisse Gebühr, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, auch Bearbeitungsgebühr genannt, gezahlt wird.

Schon weil man nie genau weiß, was in der Zeit bis zum Ende der Zinsbindungsphase so alles passiert, sollten Darlehensnehmer tunlichst darauf achten, dass sie vertraglich das Recht zu Sonderzahlungen haben. Dieser Punkt sollte also entweder bei den Konditionsverhandlungen zur Sprache kommen, oder man sucht sich schon im Vorwege eine Bank aus, die Sonderzahlungen in bestimmter Höhe generell erlaubt.

Bei Privatdarlehen ist es in der Regel so, dass eine Sonderzahlung nur dann erbracht werden darf, wenn sie die gesamte Restschuld aus dem Darlehen umfasst. Die Sonderzahlung ist in diesem Fall das Mittel für eine so genannte "vorzeitige Ablösung".

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