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9.9.09

Der Mitschuldner

Gerade in den aktuell relativ schwierigen, wirtschaftlichen Zeiten sind die Banken sehr viel vorsichtiger bei der Finanzierung von privaten Immobilien geworden. Zu groß war in der Vergangenheit die Quote der Menschen, die nach einigen Monaten oder Jahren, z.B. durch Arbeitsplatzverlust, nicht mehr in der Lage waren, die Raten aus ihrer Immobilienfinanzierung (pünktlich) aufzubringen. Zwangsverkäufe und große Verluste für die Menschen und auch für die Banken waren die Folge.

In der heutigen Zeit ist es daher oftmals so, dass die Banken es nicht gerne sehen, wenn nur eine Person alleine eine Immobilienfinanzierung beginnen möchte. Zwar ist dies generell möglich, dies sollte hier keinesfalls falsch verstanden werden, sofern der Kreditnehmer jedoch nicht utopisch viel verdient, ist es wesentlich attraktiver für die Bank, wenn sie zwei Kreditnehmer in den Kreditvertrag aufnehmen kann. Neben dem Hauptkreditnehmer tritt der zweite Kreditnehmer dabei als Mitschuldner auf. Zusammen mit dem Hauptschuldner ergibt sich nun das juristische Gefüge des "Gesamtschuldners".

Im Gegensatz zum Bürgen hat der Mitschuldner wesentlich bessere Möglichkeiten, sein Geld von dem Hauptschuldner des Kredites zurückzuerhalten, für den Fall, dass dieser ihn vorsätzlich mit der Finanzierung "sitzen lässt". Zu diesem Zweck stehen dem Mitschuldner dann zivilrechtliche Schritte zur Verfügung. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass der Mitschuldner genau die selbe Haftung für den Kredit trägt, wie der Hauptschuldner. Wenn die Raten für den Kredit also nicht bezahlt werden, aus welchen Gründen auch immer, wird die Bank alles daran setzen, das Geld von dem Mitschuldner zu bekommen - ob dieser sein Geld dann von dem Hauptschuldner wiederbekommt ist nicht das Problem der Bank und muss in der Regel vor Gericht ausgefochten werden.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass es sich bei einem Mitschuldner um einen vollen Kreditnehmer mit allen Rechten und Pflichten aus dem Kreditvertrag handelt - dies sollte immer mit berücksichtigt werden, wenn man sich entscheidet als Mitschuldner aufzutreten.

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