Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung wird das Eingehen einer neuen Schuld zum Tilgen einer bereits bestehenden Schuld Anschlussfinanzierung genannt. Diese schließt sich direkt an das bereits laufende Darlehen an. In der Regel bekommt der Darlehensnehmer von der finanzierenden Bank ein entsprechendes Prolongationsangebot, das er annehmen kann, aber er kann genauso gut auch eine andere Bank suchen, die ihm ein besseres Angebot für die Anschlussfinanzierung unterbreitet. In der Regel müssen alle Bauherren, die für den Kauf einer Immobilie ein Darlehen nutzen, auch eine Anschlussfinanzierung in Anspruch nehmen, weil der Darlehensbetrag so hoch ist, dass er nur selten in der ersten Finanzierungsrunde getilgt werden kann.
Wer als Darlehensnehmer mit der Anschlussfinanzierung bei seiner bisherigen Bank bleibt, sollte über das Angebot verhandeln. Ist der Kunde der Bank als zuverlässiger und seriöser Zahler bekannt, erhöhen sich die Chancen, dass die Bank dem Kunden mit dem Zinssatz noch etwas entgegenkommt, besonders dann, wenn der Kunde auch bessere Angebote anderer Banken vorlegen kann.
Die Anschlussfinanzierung muss also grundsätzlich neu verhandelt werden, die Möglichkeit der Sondertilgung ist schriftlich konkret in Zahlen zu vereinbaren. In einer Niedrigzinsphase ist es wieder ratsam, für die Anschlussfinanzierung die Zinsbindung für einen möglichst langen Zeitraum festzulegen. Bauherren, die genügend finanzielle Mittel haben, sollten davon noch Geld in den ersten Vertrag einbringen, dadurch sinkt der Darlehensbetrag für die Anschlussfinanzierung und das spart Kosten für zukünftige Zinszahlungen. In diesen Fällen dürfen die Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, weil ihnen kein Schaden entsteht.
Auch die Höhe der Raten kann neu festgelegt werden, wird diese in der Höhe wie im ersten Vertrag beibehalten, ist der Darlehensnehmer schneller schuldenfrei. Wird die Rate hingegen geringer, bringt das für den Kunden zukünftig mehr finanziellen Spielraum.
Wer als Darlehensnehmer mit der Anschlussfinanzierung bei seiner bisherigen Bank bleibt, sollte über das Angebot verhandeln. Ist der Kunde der Bank als zuverlässiger und seriöser Zahler bekannt, erhöhen sich die Chancen, dass die Bank dem Kunden mit dem Zinssatz noch etwas entgegenkommt, besonders dann, wenn der Kunde auch bessere Angebote anderer Banken vorlegen kann.
Die Anschlussfinanzierung muss also grundsätzlich neu verhandelt werden, die Möglichkeit der Sondertilgung ist schriftlich konkret in Zahlen zu vereinbaren. In einer Niedrigzinsphase ist es wieder ratsam, für die Anschlussfinanzierung die Zinsbindung für einen möglichst langen Zeitraum festzulegen. Bauherren, die genügend finanzielle Mittel haben, sollten davon noch Geld in den ersten Vertrag einbringen, dadurch sinkt der Darlehensbetrag für die Anschlussfinanzierung und das spart Kosten für zukünftige Zinszahlungen. In diesen Fällen dürfen die Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, weil ihnen kein Schaden entsteht.
Auch die Höhe der Raten kann neu festgelegt werden, wird diese in der Höhe wie im ersten Vertrag beibehalten, ist der Darlehensnehmer schneller schuldenfrei. Wird die Rate hingegen geringer, bringt das für den Kunden zukünftig mehr finanziellen Spielraum.
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