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22.9.08

Die Vorfälligkeitsentschädigung

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank den ihr entgangenen Zinsgewinn bezahlen, wenn ein Darlehensnehmer seine bestehende Finanzierung während der Zinsbindungsfrist vorzeitig ablöst oder wenn er außerplanmäßige Sondertilgungen einbringt.

Nach Meinung der Banken entsteht diesen ein Schaden, wenn zum Beispiel der mit dem Kunden im Vertrag festgelegte Zinssatz höher war, als die Bank ihn dann für ein Ersatzgeschäft vereinbaren kann. Viele Kunden, die ein Hypothekendarlehen abgeschlossen haben, verstehen nicht, dass es ihnen nicht möglich ist, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung ihre Schuld schneller begleichen zu können. Im Allgemeinen hat ein Kunde nicht das Recht ohne das ihm zusätzliche Kosten entstehen, ein Darlehen zu kündigen. Das hat gerade für Darlehen, die eine lange Zinsbindungsfrist haben, große Bedeutung.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird umso größer, je länger das Darlehen noch gelaufen wäre. Keine deutsche Bank ist verpflichtet, ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen vorfristig zurückzunehmen und wenn sie sich doch dazu bereiterklären, dann muss der Darlehensnehmer den so genannten Zinsverschlechterungsschaden eben tragen. Um die Möglichkeit zu haben, während der Laufzeit des Darlehens Sondertilgungen zu leisten, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, muss der Kunde schon im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit der Bank konkret und schriftlich vereinbaren, dass und in welcher Höhe Sonderzahlungen möglich sind.

Bestehen solche Vereinbarungen nicht, kann es für den Darlehensnehmer rein rechnerisch besser sein, zusätzlich liquide Mittel mit Rendite anders anzulegen und diese dann erst einzubringen, wenn die Zinsbindungsfrist ausläuft und die zweite Finanzierungsrunde beginnt. Bei den Banken werden zur Berechnung des Schadens zwei verschiedene Methoden genutzt, einmal die Aktiv-aktiv-Methode und zum anderen die Aktiv-passiv-Methode. In der Realität findet die erstgenannte Methode, die für den Kunden besser ist, selten Anwendung. Wer sein bestehendes Darlehen ablöst und bei dieser Bank ein neues Darlehen aufnimmt, dem darf keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt werden.



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