Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine Abschreibungsmethode, die in den letzten Jahren mehrfach gravierenden Veränderungen unterworfen war. Bevor wir aber auf die einzelnen Veränderungen eingehen, muss zuerst noch erwähnt werden, dass die so genannte "Abschreibung" geschaffen wurde, um den Wertverlust beweglicher Anlagegüter bilanziell berücksichtigen zu können. Jedes Anlagegut muss daher über eine festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben werden und wirkt sich somit nur im Rahmen der Abschreibung steuermindernd aus.
Bis zum 31.12.2005 war es Steuerpflichtigen möglich, statt der linearen Afa in gleichen Teilbeträgen, eine Afa in fallenden Teilbeträgen zu nutzen. Der Afa Satz durfte dabei höchstens das doppelte dessen betragen, was er bei einer linearen Afa betragen hätte - insgesamt durften jedoch 20% der Anschaffungskosten nicht überschritten werden.
Zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2007 wurden die Regelungen der degressiven Afa im Rahmen des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ deutlich verbessert. Es war fortan möglich, statt der maximal 20% sogar 30% der Gesamtkosten in der Afa Rate zu berücksichtigen, sofern diese Rate das dreifache der linearen Afa nicht überstieg.
Im Jahre 2008 wurde die degressive Afa durch die Einführung des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 aufgehoben. Eine Anwendung der degressiven Afa war daher nurnoch für die Anschaffungen zulässig, die vor dem 01.01.2008 getätigt wurden.
Im Zuge des Konjunkturpaketes vom 21.12.2008 (genau: "Maßnahmenpaket Beschäftigung und Wachstumsstärkung") wird die degressive Afa wieder eingeführt. Wird ein bewegliches Anlagegut nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011 erworben, kann der Steuerpflichtige statt der linearen Afa wieder eine degressive Afa anwenden, wobei jedoch 25% der Gesamtkosten je Jahr und das zweieinhalbfache der linearen Afa nicht überschritten werden dürfen. Zudem ist es auch möglich, von der degressiven auf die lineare Afa zu wechseln (§ 7 Abs. 3 EStG n.F.).
Die degressive Afa rentiert sich vor allen Dingen für all jene Steuerzahler, die einen sehr hohen persönlichen Steuersatz haben und daher eine Anschaffung gerne so weit wie möglich bereits im Jahr des Erwerbs steuermindernd geltend machen wollen.
Wer jedoch heute nur einen moderaten Steuersatz hat, jedoch für die nächsten Jahre steigende Einnahmen erwartet, kann mit der degressiven Afa keine Vorteile erzielen. In diesem Fall empfiehlt es sich, die lineare Afa beizubehalten und somit auch in den kommenden Jahren gleichhohe Teilbeträge absetzen zu können.
29.6.10
Degressive Abschreibung
Eingestellt von Unknown um 03:01
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