In Bezug auf die Kreditfähigkeit eines Menschen gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Definition, eine gesetzliche und eine, die angibt, wie gerne oder ungern ein Kreditinstitut mit einem Menschen zusammenarbeiten möchte.
Die gesetzliche Definition der Kreditfähigkeit beruht vor allen Dingen auf der Frage, ob jemand uneingeschränkt geschäftsfähig ist oder nicht. Diese Frage lässt sich mit Hilfe des BGB klären, das grundsätzlich jedem Menschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit zubilligt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Menschen, die nicht mehr Herr ihrer Sinne sind und/oder unter Betreuung stehen, gelten als nicht mehr geschäftsfähig und können demnach auch nicht kreditfähig sein. Auch Firmen, also juristische Personen können durchaus als kreditfähig gelten, immer dann nämlich, wenn kein Insolvenz- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist. Dasselbe gilt auch für Personengesellschaften.
Neben dieser gesetzlichen Definition gibt es aber auch eine Definition, die ausschließlich intern bei den Kreditinstituten verwendet wird. Durch den Begriff der Kreditfähigkeit soll hier angegeben werden, wie sehr der Mensch in der Lage sein wird, den Verpflichtungen, die aus einem Kreditvertrag erwachsen, pünktlich und in voller Höhe nachzukommen. Nur wenn nämlich gewährleistet ist, dass die Erfüllung der Kreditpflichten ohne Probleme möglich sein wird, wird das Kreditinstitut sich überhaupt auf einen Kreditvertrag mit diesem Mandanten einlassen.
Um die Kreditfähigkeit des Mandanten zu testen, wird in der heutigen Zeit ein so genanntes Scoring verwendet, ein computergestütztes Analyseverfahren, das Aufschluss über die Situation des Mandanten geben soll. Für alle möglichen Aspekte des Lebens des Mandanten und seiner finanziellen Situation werden hier Punkte vergeben, die, am Ende zusammengezählt, über einem bestimmten Wert liegen müssen. Hat ein Mandat am Ende des Scorings nicht die erforderliche Punktzahl, weicht er zu stark von den Annahmebedingungen der Bank ab und der Kredit kann nicht genehmigt werden. Die Kreditfähigkeit eines Menschen wird dabei nicht unwesentlich auch von der Schufa-Auskunft beeinflusst. Wenn jemand nämlich z.B. schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder er gerichtlich gemahnt wurde, dann ist das nicht unbedingt ein Zeichen für eine gute Bonität des Kunden.
Die gesetzliche Definition der Kreditfähigkeit beruht vor allen Dingen auf der Frage, ob jemand uneingeschränkt geschäftsfähig ist oder nicht. Diese Frage lässt sich mit Hilfe des BGB klären, das grundsätzlich jedem Menschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit zubilligt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Menschen, die nicht mehr Herr ihrer Sinne sind und/oder unter Betreuung stehen, gelten als nicht mehr geschäftsfähig und können demnach auch nicht kreditfähig sein. Auch Firmen, also juristische Personen können durchaus als kreditfähig gelten, immer dann nämlich, wenn kein Insolvenz- oder Strafverfahren gegen Sie anhängig ist. Dasselbe gilt auch für Personengesellschaften.
Neben dieser gesetzlichen Definition gibt es aber auch eine Definition, die ausschließlich intern bei den Kreditinstituten verwendet wird. Durch den Begriff der Kreditfähigkeit soll hier angegeben werden, wie sehr der Mensch in der Lage sein wird, den Verpflichtungen, die aus einem Kreditvertrag erwachsen, pünktlich und in voller Höhe nachzukommen. Nur wenn nämlich gewährleistet ist, dass die Erfüllung der Kreditpflichten ohne Probleme möglich sein wird, wird das Kreditinstitut sich überhaupt auf einen Kreditvertrag mit diesem Mandanten einlassen.
Um die Kreditfähigkeit des Mandanten zu testen, wird in der heutigen Zeit ein so genanntes Scoring verwendet, ein computergestütztes Analyseverfahren, das Aufschluss über die Situation des Mandanten geben soll. Für alle möglichen Aspekte des Lebens des Mandanten und seiner finanziellen Situation werden hier Punkte vergeben, die, am Ende zusammengezählt, über einem bestimmten Wert liegen müssen. Hat ein Mandat am Ende des Scorings nicht die erforderliche Punktzahl, weicht er zu stark von den Annahmebedingungen der Bank ab und der Kredit kann nicht genehmigt werden. Die Kreditfähigkeit eines Menschen wird dabei nicht unwesentlich auch von der Schufa-Auskunft beeinflusst. Wenn jemand nämlich z.B. schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder er gerichtlich gemahnt wurde, dann ist das nicht unbedingt ein Zeichen für eine gute Bonität des Kunden.
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