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26.11.08

Der Gläubiger (Kredit)

Der Begriff Gläubiger stammt aus dem Schuldrecht und bezeichnet jene Person, die gegen eine andere Person eine berechtigte Schuldforderung hält. Ob es sich bei dem Gläubiger dabei um eine natürliche Person oder um eine juristische Person handelt, spielt rein vom Standounkt der Begriffdefinition her keine Rolle.
Das Gegenstück zum Gläubiger ist der so genannte Schuldner, also diejenige Person, gegen welche die berechtigte Forderung besteht. Auch bei dem Schuldner ist es egal, ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt.

Im Zusammenhang mit Krediten ist immer dann von einem Gläubiger die Rede, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Kredit nicht nachkommt. Zwar sind die Bezeichnungen Gläubiger für das Kreditinstitut und Schuldner für den Kreditnehmer auch vor diesem Zeitpunkt schon treffend - genau genommen ist dies ab Unterzeichnung der Vertragsdokumente der Fall - verwendet werden sie aber erst bei Problemen.

Um die Kredite ausreichend zu besichern ist es üblich, dass der Gläubiger, also das Kreditinstitut sich entweder eine Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche (bei Privatkrediten) unterschrieben lässt oder sogar eine dingliche Besicherung (bei Immobilienfinanzierungen) vorgenommen wird. Kommt es nun zu Problemen mit der Rückzahlung des Kredites, so kann das Kreditinstitut das Geld entweder direkt von dem Arbeitgeber des Schuldners oder aber durch Verwertung der dinglich besicherten Sache erhalten.

Um sich vor etwaigen Schicksalsschlägen zu schützen und somit zu verhindern, dass der Gläubiger an das Einkommen oder die Immobilie herantritt, ist es überaus sinnvoll, jeden Kredit durch eine entsprechende Kreditabsicherung zu besichern. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Versicherung, die immer dann greift, wenn unverschuldete Schicksalsschläge (z.B. Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) die Rückzahlung des Darlehns verhindern. Auf diese Art kann man verhindern, dass der Kreditgeber zu einem Gläubiger wird.

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