Erwirbt ein Betrieb oder eine selbstständig tätige Person ein Wirtschaftsgut, das nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut anzusehen ist und dessen Nutzungsdauer voraussichtlich bei über einem Jahr liegt, so müssen die Anschaffungskosten über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben werden. Auf diese Weise verhindert der Gesetzgeber, dass die vollen Kosten eines Wirtschaftsgutes bereits im Jahr des Erwerbs steuermindernd geltend gemacht werden können - vielmehr müssen die Kosten anteilig auf die Jahre der Abnutzung des Wirtschaftsgutes verteilt werden.
Wie hoch der jeweils anzusetzende Abschreibungsanteil ausfällt, richtet sich nach der Nutzungsdauer und der jeweils vorgeschriebenen oder gewählten Abschreibungsmethode. Möchte man wissen, über welchen Zeitraum man ein bestimmtes Wirtschaftsgut abschreiben muss, so kann man dies in einer Tabelle des Bundesfinanzministeriums nachlesen. In dieser Abschreibungstabelle werden sämtliche Wirtschaftsgüter geführt, die üblicherweise in Betrieben erworben werden. Jedem Wirtschaftsgut ist dabei eine bestimmte Anzahl von Jahren zugeordnet, über welche die Anschaffungskosten abgeschrieben werden müssen.
Die meisten Wirtschaftsgüter nutzen sich gleichmäßig ab und werden daher durch die so genannte "lineare Abschreibung" abgeschrieben. Hierbei werden die Anschaffungskosten durch die Jahre der zu erwartenden Nutzungsdauer (Tabelle des Bundesfinanzministeriums) geteilt und im jedes Wirtschaftsjahr nur einer der Teilbeträge als Betriebsausgabe geltend gemacht.
Sondersituationen ergeben sich bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Sollten die Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut mehr als 150 €, jedoch weniger als 1000 € betragen, so kann nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet werden (2008 und 2009 war das Pflicht). Dieser Sammelposten beinhaltet alle Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsjahres, die zwischen 150 und 1000 Euro lagen. Der Sammelposten wird dann über 5 Jahre linear abgeschrieben.
22.6.10
Lineare Abschreibung
Eingestellt von Unknown um 23:18
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