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26.11.08

Die Kreditabsicherung

Hinter dem Begriff der Kreditabsicherung verbirgt sich ein Instrument, das dafür gedacht ist, den Kreditnehmer und seine Angehörigen vor den Auswirkungen etwaiger Schicksalsschläge auf die Rückzahlung des Kredites zu schützen. Kreditabsicherungen werden daher auch als Restschuldversicherungen bezeichnet.

Die meisten Banken bieten die Kreditabsicherung optional zum Abschluss eines jeden Kredites mit an, es kann aber durchaus auch sein, dass die Situation eines Mandanten es erforderlich macht, eine Kreditabsicherung mit in die Auszahlungsvoraussetzungen aufzunehmen. Hierbei darf das Kreditinstitut es dem Mandanten allerdings nicht zur Auflage machen, die Kreditabsicherung bei der eigenen Versicherung oder einem Unternehmen, mit dem die Bank kooperiert, abzuschließen. Dies wäre Kopplungsgeschäft und ist in Deutschland verboten. Der Darlehensnehmer ist, sofern eine solche Absicherung verlangt wird, also frei in seiner Entscheidung, wo er die Kreditabsicherung abschließt.

Die meisten Kreditinstitute bieten zwei unterschiedliche Arten von Kreditabsicherungen an. Die erste Art schützt den Kreditnehmer dabei vor den Auswirkungen von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit und schützt zudem die Angehörigen vor dem Tod des Versicherungsnehmers. In jedem dieser Fälle würde die Kreditabsicherung greifen und die Rückzahlung des Kredites übernehmen.
Die zweite Art von Kreditabsicherungen funktioniert eigentlich genau wie die erste, ist aber in der Regel noch um einen sehr wichtigen Punkt ergänzt - die Arbeitslosigkeit. Auch bei Arbeitslosigkeit wird es dem Mandanten nämlich sehr schwer fallen, den Kredit fristgerecht an die Bank zurückzuzahlen und es ist überaus sinnvoll, wenn die hieraus resultierenden Probleme von einer Kreditabsicherung getragen werden.

Die Kosten für eine solche Kreditabsicherung werden üblicherweise in einer Summe zu Beginn des Kredites fällig und werden direkt von dem Bruttokreditbetrag abgezogen, verringern also die Auszahlungshöhe des Kredites. Die Kosten müssen dabei allerdings genaustens benannt und schriftlich im Darlehensvertrag fixiert werden.

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