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8.5.08

Die Restschuldversicherung

Die Aufnahme eines Kredites ist in vielen Fällen eine der besten Möglichkeiten, einen drohenden, finanziellen Engpass abzuwenden. Wer allerdings Kreditkonditionen unterschiedlicher Anbieter miteinander vergleicht, der stellt schnell fest, dass einige Kreditinstitute zwar vom Zins her günstiger sind als andere, jedoch den Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung verlangen. Die Gebühren für eben diese Restschuldversicherung sorgen dann dafür, dass die Gesamtkosten des Darlehens über denjenigen eines Darlehens mit etwas höherem Zins, aber ohne Versicherung, liegen.

Wozu aber dient eine solche Restschuldversicherung genau?
Nun, wie der Name schon sagt, ist eine Restschuldversicherung dafür gedacht, den Rest der Schuld abzudecken - der Zeitpunkt ist dabei nicht näher definiert. Am Anfang eines Darlehens muss die Restschuldversicherung also die volle Darlehenshöhe versichern, mit voranschreitender Zeit und Rückzahlung sinkt die notwendige Absicherung aber immer weiter.

Im Normalfall sichern Restschuldversicherungen die Bank, aber auch den Darlehensnehmer, gegen folgende Risiken ab: Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
Sollte eines dieser Probleme während der Laufzeit des Darlehens negative Auswirkungen auf die termingerechte Rückzahlung haben oder diese sogar gänzlich verhindern, greift die Restschuldversicherung ein und übernimmt die Kosten, die durch das Darlehen im weiteren Verlauf entstehen.

Wie bereits gesagt, stellen viele Kreditinstitute ihre Mandanten nicht vor die Wahl - ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung gibt es kein Darlehen. Es gibt jedoch auch Banken, bei denen der Abschluss einer Restschuldversicherung optional ist. Ist es sinnvoll, in diesem Fall eine solche Versicherung abzuschließen?

Nun, grundsätzlich ist der Schutz, den eine Restschuldversicherung gewährt, überaus wichtig - keiner ist endgültig vor den benannten Risiken gefeit. Wenn es also finanziell irgendwie machbar ist, sollte auf jeden Fall eine solche Versicherung gleich mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden.

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