Wer einen Kredit beantragen möchte, der kann dies in jedem Fall nur auf schriftlichem Wege, mit einem Kreditantrag, tun. Als Kreditantrag wird dabei aber keineswegs ein beliebiges und von Kreditinstitut zu Kreditinstitut abweichendes Dokument bezeichnet. Im Gegenteil: Zwar kann die optische Ausgestaltung von Kreditanträgen von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, die Grundzüge dieses Dokuments sind aber immer die gleichen.
Der Sinn und Zweck eines Kreditantrages ist es, dem Kreditinstitut alle notwendigen Informationen über den Kreditnehmer und den beantragen Kredit zu geben und somit eine formelle Kreditprüfung überhaupt erst zu ermöglichen. Neben der Einverständniserklärung des potentiellen Kreditnehmers, eine Schufaauskunft über ihn einzuholen (kann auch auf einem formellen Beiblatt zum Kreditantrag erfolgen), sind daher Angaben zur Person des Kreditnehmers, seiner wirtschaftlichen Lage, den Modalitäten des Kredites und evtl. Abtretungen und Sicherheiten wichtige Bestandteile eines jeden Kreditantrages.
Einige Angaben, z.B. die Angaben über den Kreditnehmer, sind unabhängig von der Art des beantragen Kredites und werden in jedem Fall benötigt. Andere Angaben jedoch, zum Beispiel Informationen über eine evtl. besicherte Immobilie, sind nur bei einigen Kreditarten, in diesem Fall bei Immobilienfinanzierungen, notwendig. Für jede Kreditart hat das Kreditinstitut jedoch standardisierte Merkblätter, sodass man sicher sein kann, dass jeder Kunde stets um die selben Angaben gebeten wird.
Mit dem richtigen und vollständigen Ausfüllen und Abgeben des Kreditantrages wird dem Kreditinstitut zwar der Wille zum Kreditabschluss kundgetan, ein rechtliches Vertragsverhältnis kommt hier jedoch noch nicht zustande. Erst mit der Unterzeichnung des evtl. folgenden Kreditvertrages erfolgt eine juristische, vertragliche, Bindung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer.
Der Kreditantrag bildet also lediglich die Entscheidungsgrundlage für das Kreditinstitut. Es ist daher in jedem Fall notwendig, dass alle Angaben absolut korrekt sind. Ist dies nicht der Fall und platzt ein Kredit aufgrund falscher Angaben, wird dies in jedem Fall juristische Konsequenzen für den Kreditnehmer nach sich ziehen.
Der Sinn und Zweck eines Kreditantrages ist es, dem Kreditinstitut alle notwendigen Informationen über den Kreditnehmer und den beantragen Kredit zu geben und somit eine formelle Kreditprüfung überhaupt erst zu ermöglichen. Neben der Einverständniserklärung des potentiellen Kreditnehmers, eine Schufaauskunft über ihn einzuholen (kann auch auf einem formellen Beiblatt zum Kreditantrag erfolgen), sind daher Angaben zur Person des Kreditnehmers, seiner wirtschaftlichen Lage, den Modalitäten des Kredites und evtl. Abtretungen und Sicherheiten wichtige Bestandteile eines jeden Kreditantrages.
Einige Angaben, z.B. die Angaben über den Kreditnehmer, sind unabhängig von der Art des beantragen Kredites und werden in jedem Fall benötigt. Andere Angaben jedoch, zum Beispiel Informationen über eine evtl. besicherte Immobilie, sind nur bei einigen Kreditarten, in diesem Fall bei Immobilienfinanzierungen, notwendig. Für jede Kreditart hat das Kreditinstitut jedoch standardisierte Merkblätter, sodass man sicher sein kann, dass jeder Kunde stets um die selben Angaben gebeten wird.
Mit dem richtigen und vollständigen Ausfüllen und Abgeben des Kreditantrages wird dem Kreditinstitut zwar der Wille zum Kreditabschluss kundgetan, ein rechtliches Vertragsverhältnis kommt hier jedoch noch nicht zustande. Erst mit der Unterzeichnung des evtl. folgenden Kreditvertrages erfolgt eine juristische, vertragliche, Bindung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer.
Der Kreditantrag bildet also lediglich die Entscheidungsgrundlage für das Kreditinstitut. Es ist daher in jedem Fall notwendig, dass alle Angaben absolut korrekt sind. Ist dies nicht der Fall und platzt ein Kredit aufgrund falscher Angaben, wird dies in jedem Fall juristische Konsequenzen für den Kreditnehmer nach sich ziehen.
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