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16.6.10

Die Verbraucherkreditrichtlinie

Manchmal kann man wirklich glauben, das Europäische Parlament ist nur dann glücklich, wenn es alle paar Wochen eine neue Richtlinie herausbringen und damit den bisherigen Lauf der Dinge gehörig verändern kann.

Das, was das Europäische Parlament jetzt aber beschlossen hat, ist endlich einmal mehr als nur ein Papiertiger - es ist eine grundlegende Veränderung des Status quo und damit eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes. Die Rede ist von der so genannten Verbraucherkreditrichtlinie", die ab dem 11.06.2010 greifen wird.
Durch die Verbraucherkreditrichtlinie werden die Rechte der Verbraucher in allen Bereichen des Kreditwesens deutlich gestärkt. Dies fängt schon beim Einholen der Angebote aus, denn diese müssen lauf Verbraucherkreditrichtlinie zukünftig alle nach dem selben Schema gestaltet und somit für den Verbraucher ohne großen Aufwand vergleichbar sein. Zu diesem Zweck bringt die EU ein eigens Formblatt auf den Weg, das zukünftig dann von allen Banken, Sparkassen und auch Kreditkartenunternehmen verwendet werden muss.

Neben dem Layout, wird aber auch der Inhalt der Kreditangebote und in der Folge auch der Kreditverträge deutlich verändert. So muss laut Verbraucherkreditrichtlinie zukünftig deutlich mehr auf Sonderfälle eingegangen werden. Solche Sonderfälle können zum Beispiel eintreten, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit zu spät zurückzahlt oder den Vertag ganz regulär vor dem Ablauf der normalen Kreditlaufzeit kündigt. Was genau in solchen Fällen nämlich passiert, war bisher mehr oder weniger verschleiert ausgedrückt - heute muss es ganz klar benannt und so für den Verbraucher verständlich gemacht werden.

Ein weiterer Aspekt, der sich durch die Verbraucherkreditrichtlinie ändert, ist das Widerrufsrecht für Darlehensverträge. Egal wo in der EU man künftig einen Darlehensvertrag unterschreibt, man hat immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die einzige Ausnahme gibt es, wenn eine Bank dem Verbraucher nicht rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen zukommen lässt. Fehlen zum Beispiel irgendwelche Beiblätter oder Aufrechnungen, verändert dies das Widerrufsrecht und es werden 30 statt 14 Tage angesetzt.

Für wen aber gilt die Verbraucherkreditrichtlinie?

Nun, grundsätzlich gilt die Verbraucherkreditrichtlinie für alle Banken, Sparkasse, Kreditkartenunternehmen oder andere Institute der Kreditvergabe. Lediglich bei Krediten unter 200 Euro, bei zinsfreien Darlehen oder bei Förderdarlehen greift die Verbraucherkreditrichtlinie nicht - hier wird auch zukünftig das alte Recht angewendet und die Informationspflichten werden nicht ausgeweitet.

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