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20.5.08

Die Pfändung

Genehmigt eine Bank einen Kredit, dann immer nur unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Sicherheiten vorhanden sind. Bei kleineren Krediten reicht es dabei meist vollkommen aus, das eigene Einkommen als Sicherheit in den Kreditvertrag mit aufzunehmen - es wird also an die Bank verpfändet. Wenn nun der Schuldner seiner Verpflichtung, den Kredit pünktlich zurückzuzahlen, nicht nachkommt, dann wird sein Einkommen einer Pfändung unterzogen.

Unter einer Pfändung versteht man grundsätzlich den Vorgang, wenn ein Gegenstand oder eine nicht dingliche Sache (zum Beispiel ein Gehalt) der Verfügungsgewalt des eigentlichen Besitzers entzogen wird, um durch seine Verwertung die Schulden aus einer Kreditverpflichtung decken zu können. Dingliche Besicherungen, also die Verpfändung von Häusern, Booten, Autos und dergleichen sind dabei nur bei sehr großen oder speziellen Kreditprodukten üblich, Gehaltsabtretungen sind jedoch in so gut wie jedem Kredit zu finden.

Kann ein Schuldner, nehmen wir an eines Privatkredites, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht pünktlich nachkommen, dann kann es also, wie bereits erwähnt, zu einer Pfändung des Einkommens kommen. Technisch läuft dieser Prozess in der Form ab, dass die Bank einen Anwalt beauftragt und dieser sich mit dem Arbeitgeber des Schuldners in Verbindung setzt (über einen Gerichtsbeschluss). Der Anwalt kann nun anhand einer relativ einfachen Berechnung ermitteln, wie hoch die Pfändungsfreigrenze, also das lebensnotwendige Minimum, ist, das dem Schuldner auf jeden Fall überlassen werden muss - der Rest wird gepfändet, also in der Folge nicht mehr an den Schuldner, sondern direkt an das Kreditinstitut überwiesen.

Kommt es zu einer Pfändung, dann darf das Einkommen, oder auch der Erlös aus der Veräußerung eines Sachwertes, nur bis zu der Grenze von der Bank einbehalten werden, wie die Höhe der Kreditschulden, zzgl. evtl. angefallener Gebühren zum Zeitpunkt der Pfändung noch ist. Der gesamte, die Schulden übersteigende Geldteil, wird dem Kreditnehmer umgehend wieder ausbezahlt.
Eine Pfändung geht in jedem Fall mit einem Gerichtsbeschluss einher und ist somit auch mit einem Eintrag in der Schufa verbunden.

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