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8.5.08

Alten Kredit ablösen

Kaum ein anderer Bestandteil unseres täglichen Lebens ist so schnelllebig, wie die Finanzen. Ein Kreditangebot z.B., das heute gut erscheint, kann morgen schon total veraltet und durch wesentlich günstigere Kredite ersetzt worden sein. In den letzten Jahren konnte man genau diesen Trend wunderbar beobachten, denn aufgrund des großen Konkurrenzdrucks sind die Banken mehr denn je bestrebt, durch immer neue Kreditprodukte und immer günstigere Konditionen den Verbraucher für sich zu begeistern.

Was aber passiert, wenn man bereits einen Kredit abgeschlossen hat, dann aber nach einiger Zeit feststellt, dass es inzwischen bei anderen Kreditinstituten wesentlich günstigere Darlehen gibt? Nun, in einem solchen Fall hat man nur zwei Möglichkeiten: Entweder man findet sich mit der Situation ab oder man versucht, den alten Kredit durch die Aufnahme eines neuen Kredites abzulösen. Ob der neue Kredit dabei genau dem Fehlbetrag des alten Kredites entspricht, oder der neue Kredit etwas größer ausfällt, spielt dabei grundsätzlich erst einmal eine untergeordnete Rolle.

Bevor man sich nun aber freut und womöglich im Eifer des Gefechtes bereits einen neuen Kreditvertrag abschließt, muss man sich zuerst einmal vergewissern, dass der alte Kredit überhaupt per sofort ablösbar ist. Während es bei Baufinanzierungen und vorfinanzierten Bausparverträgen in der Regel eine Zinsfestschreibungszeit gibt und eine vorzeitige Ablösung entweder überhaupt nicht, oder nur gegen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung, möglich ist, können Privatdarlehen in der Regel immer und jederzeit vollständig abgelöst werden.

Um den alten Kredit nun durch den neuen abzulösen, gibt es zwei unterschiedliche Durchführungswege: Bei dem ersten Weg erhält der Darlehensnehmer das Geld zur Ablösung des alten Kredites erst einmal auf sein Konto und setzt sich dann eigenständig mit dem alten Kreditinstitut auseinander, bei dem zweiten Weg wird diese Arbeit jedoch von dem neuen Kreditinstitut erledigt. Zu diesem Zweck muss der Kreditnehmer der neuen Bank lediglich eine Ablösevollmacht unterschreiben, welche die Bank ermächtigt, die Ablösung im Auftrag des Mandanten durchzuführen. Um sicherzustellen, dass das Geld auch wirklich zur Ablösung verwendet wird, bevorzugen die meisten Banken allerdings die zweite Variante.

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