Wer einen Kredit abschließt, also einen Kreditvertrag unterschreibt, der erwirbt mit dem Kredit nicht nur ein Recht, das Recht Geld von der Bank zu bekommen, er erwirbt auch eine Pflicht, nämlich die, zur pünktlichen und exakten Rückzahlung des Darlehens. Die Modalitäten, wann und in welcher Höhe der Kredit an das kreditgebende Institut zurückgeführt werden muss, sind dabei exakt im Kreditvertrag geregelt.
Bei Ratenkrediten ist es nun in der Regel so, dass die Rückzahlungsraten bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehns gleich hoch bleiben, bei Baufinanzierungen und anderen großen Krediten ist es hingegen üblich, die Ratenhöhe nur für eine bestimmte Dauer, z.B. für zehn Jahre (Zinsbindungsphase), festzuschreiben. Nach dem Ablauf dieser Frist wird der Kredit entweder prolongiert, also mit dem aktuellen Zins bei dem bisherigen Kreditinstitut anschlussfinanziert, oder er wird zu einem anderen Kreditinstitut umgeschuldet.
Bei den meisten Krediten bestehen die Raten aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil, die, in einer Summe zusammengefasst, meist monatlich vom Konto des Kreditnehmers abgebucht werden. Kommt es bei einer dieser Abbuchungen zur Nichteinlösung der Lastschrift, sei es nun weil der Kreditnehmer eine Rückbuchung veranlasst hat oder weil das Konto nicht gedeckt war, so befindet er sich per sofort im Ratenverzug.
Der Ratenverzug hat in erster Stufe noch keine großen Konsequenzen - schließlich kann es mal passieren, dass das Konto nicht gedeckt ist. In der Regel wird bei einer einzelnen Rückbuchung nur die Rücklastschriftgebühr zur Rate hinzuaddiert und diese dann noch einmal abgebucht. Sollte es allerdings dazu kommen, dass die Rate auch dann zurückgebucht wird und man unter Umständen sogar mehrere Monate in Zahlungsverzug kommt, so wird dies mit ziemlicher Sicherheit juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Aus diesem Grund sollte man, wenn es auf dem Konto einmal eng wird, auf jeden Fall mit seiner Bank sprechen - gemeinsam wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen.
Bei Ratenkrediten ist es nun in der Regel so, dass die Rückzahlungsraten bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehns gleich hoch bleiben, bei Baufinanzierungen und anderen großen Krediten ist es hingegen üblich, die Ratenhöhe nur für eine bestimmte Dauer, z.B. für zehn Jahre (Zinsbindungsphase), festzuschreiben. Nach dem Ablauf dieser Frist wird der Kredit entweder prolongiert, also mit dem aktuellen Zins bei dem bisherigen Kreditinstitut anschlussfinanziert, oder er wird zu einem anderen Kreditinstitut umgeschuldet.
Bei den meisten Krediten bestehen die Raten aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil, die, in einer Summe zusammengefasst, meist monatlich vom Konto des Kreditnehmers abgebucht werden. Kommt es bei einer dieser Abbuchungen zur Nichteinlösung der Lastschrift, sei es nun weil der Kreditnehmer eine Rückbuchung veranlasst hat oder weil das Konto nicht gedeckt war, so befindet er sich per sofort im Ratenverzug.
Der Ratenverzug hat in erster Stufe noch keine großen Konsequenzen - schließlich kann es mal passieren, dass das Konto nicht gedeckt ist. In der Regel wird bei einer einzelnen Rückbuchung nur die Rücklastschriftgebühr zur Rate hinzuaddiert und diese dann noch einmal abgebucht. Sollte es allerdings dazu kommen, dass die Rate auch dann zurückgebucht wird und man unter Umständen sogar mehrere Monate in Zahlungsverzug kommt, so wird dies mit ziemlicher Sicherheit juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Aus diesem Grund sollte man, wenn es auf dem Konto einmal eng wird, auf jeden Fall mit seiner Bank sprechen - gemeinsam wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen.
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