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26.11.08

Das Kontokorrentkonto

Das Kontokorrentkonto, auch als Girokonto bekannt, ist ein Buchungskonto für den Geldverkehr, über welches alle Zahlungsvorgänge des täglichen Bedarfs gebucht werden können. Hierbei sind bei einem Kontokorrentkonto sowohl Bareinzahlungen und -auszahlungen, wie auch bargeldlose Transaktionen, z.B. Überweisungen, Lastschriften und Scheckeinreichungen, möglich.

In vielen Fällen werden Kontokorrentkonten mit so genannten Kontokorrentkrediten, auch als Dispositionskredite bekannt, gekoppelt. Ist dies der Fall, kann der Kontoinhaber auch dann noch über Geld verfügen, wenn der Kontostand bereits die Nullgrenze erreicht oder unterschritten hat. Das Limit des auf diese Weise maximal verfügbaren Geldbetrages wird dabei an der jeweiligen Kundensituation festgemacht. Während bei Privatkunden zwei bis drei Monatsgehälter üblich sind, bewegen sich die Dispositionsrahmen von Geschäftskunden oft in wesentlich größeren Dimensionen.



Sämtliche Buchungen eines Kontokorrentkontos werden aufgezeichnet und in der Regel in Kontoauszügen ausgewiesen. Sollten die Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum nicht von Seiten des Kunden abgeholt werden, so ist es dabei üblich, diese dem Kunden nach Hause zu senden.

Es gibt jedoch auch Buchungen, die nicht über ein Kontokorrentkonto laufen können - Wertpapierhandel z.B.. Wer zum Beispiel Geld in Aktien anlegen will, der kann diese Aktien nicht etwa in seinem Kontokorrentkonto verwahren, sondern er muss zu diesem Zweck ein so genanntes Wertpapierdepot eröffnen. Nur in einem solchen Depot können die Aktien, aber auch diverse andere Wertpapiere, korrekt verwahrt werden.

Die meisten Banken verlangen für das Führen eines Kontokorrentkontos eine so genannte Kontoführungsgebühr. Im Rahmen des immer stärkeren Wettbewerbs zwischen den Banken, und natürlich auch zwischen den Sparkassen, gibt es jedoch immer mehr Kreditinstitute, die ihren Kunden auch kostenfreie Kontokorrentkonten anbieten. Aber Achtung: Bei einigen Instituten sind diese Angebote stets an einen bestimmten, monatlichen Geldeingang gekoppelt - wer den nicht hat, muss auch bei diesen Anbietern durchaus Kontoführungsgebühren für sein Kontokorrentkonto zahlen.

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