Die Aufnahme eines Kredites zieht immer nach sich, dass der Kredit in der nachfolgenden vereinbarten Zeit wieder getilgt werden muss. Die Tilgung bezeichnet nichts anderes als die Rückzahlung der Schuld, die der Kreditnehmer eingegangen ist.
Im Kreditvertrag wird von Seiten der Bank festgehalten in welcher Höhe und zu welchem Datum die Tilgung erfolgt. Normale Ratenkreditverträge werden über eine bestimmte Laufzeit monatlich getilgt, so lange, bis die Kreditschuld nicht mehr besteht. Die Höhe der Rate, die getilgt werden muss, errechnet sich aus dem Nettokreditbetrag, den Bearbeitungsgebühren, den Zinsen und eventuell der Restschuldversicherung. Im Allgemeinen hat der Kreditnehmer die Wahlmöglichkeit, wann die Tilgung sein soll, das heißt, ob er zum Beispiel die Rate monatlich jeweils am 05. oder am 25. bezahlen möchte. Viele Kreditnehmer wählen hier den Zeitpunkt, nachdem sie ihr Gehalt bekommen haben.
Die Banken vergeben die Kredite nur dann, wenn sie davon ausgehen können, dass der Kreditnehmer in der vereinbarten Kreditlaufzeit auch in der Lage sein wird, die vereinbarten Raten zu tilgen.
Besonderheiten bei der Tilgung gibt es im Zusammenhang mit Baufinanzierungen und auch bei den Beamtendarlehen. Hier werden während der Laufzeit der Darlehen oft nur die Zinsen getilgt, während die Gesamtschuld zu einem festgelegten Termin über ein anderes Modell getilgt wird, wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung. Solche Darlehen werden auch als endfällige Darlehen bezeichnet. Bei Immobilienfinanzierungen sollten sich die Kreditnehmer immer den Tilgungsplan genau ansehen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.
Im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten gibt es in jüngster Zeit immer mehr Banken, die den Kunden eine gewisse Zahlpause, die bis zu einem Jahr betragen kann, einräumen. Das heißt, der Kreditvertrag wird unterschrieben, der Kredit wird ausgezahlt aber die Tilgung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, was den Kredit letztlich verteuert.
Im Kreditvertrag wird von Seiten der Bank festgehalten in welcher Höhe und zu welchem Datum die Tilgung erfolgt. Normale Ratenkreditverträge werden über eine bestimmte Laufzeit monatlich getilgt, so lange, bis die Kreditschuld nicht mehr besteht. Die Höhe der Rate, die getilgt werden muss, errechnet sich aus dem Nettokreditbetrag, den Bearbeitungsgebühren, den Zinsen und eventuell der Restschuldversicherung. Im Allgemeinen hat der Kreditnehmer die Wahlmöglichkeit, wann die Tilgung sein soll, das heißt, ob er zum Beispiel die Rate monatlich jeweils am 05. oder am 25. bezahlen möchte. Viele Kreditnehmer wählen hier den Zeitpunkt, nachdem sie ihr Gehalt bekommen haben.
Die Banken vergeben die Kredite nur dann, wenn sie davon ausgehen können, dass der Kreditnehmer in der vereinbarten Kreditlaufzeit auch in der Lage sein wird, die vereinbarten Raten zu tilgen.
Besonderheiten bei der Tilgung gibt es im Zusammenhang mit Baufinanzierungen und auch bei den Beamtendarlehen. Hier werden während der Laufzeit der Darlehen oft nur die Zinsen getilgt, während die Gesamtschuld zu einem festgelegten Termin über ein anderes Modell getilgt wird, wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung. Solche Darlehen werden auch als endfällige Darlehen bezeichnet. Bei Immobilienfinanzierungen sollten sich die Kreditnehmer immer den Tilgungsplan genau ansehen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.
Im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten gibt es in jüngster Zeit immer mehr Banken, die den Kunden eine gewisse Zahlpause, die bis zu einem Jahr betragen kann, einräumen. Das heißt, der Kreditvertrag wird unterschrieben, der Kredit wird ausgezahlt aber die Tilgung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, was den Kredit letztlich verteuert.
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