Unter einem Disagio versteht man den Anteil eines Darlehens, der von der Darlehenssumme abgezogen wird und somit nicht zur Auszahlung gelangt. Im Falle eines Disagios von 10% würde der Darlehensnehmer eines Kredites also keine 100% der Darlehenssumme, sondern lediglich 90%, ausgezahlt bekommen. Faktisch handelt es sich bei dem Disagio dabei um vorausgenommene Darlehensgebühren und Kreditzinsen.
Sinn und Zweck eines Disagios ist es auf der einen Seite, die monatliche Belastung durch die Vorauszahlung etwas zu verringern, auf der anderen Seite aber ist es auch so, dass das Disagio unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile für den Kreditnehmer bringen kann.
Zwar ist die steuerliche Absetzbarkeit des Disagios für Menschen, welche die Immobilie selber bewohnen wollen, im Rahmen der Steuerreformen 1996 weggefallen, für Menschen, die eine Immobilie zum Zwecke der Generierung von "Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" erwerben, sind die Kosten aber nach wie vor als Werbungskosten abzugsfähig.
Gerade in dem Fall, dass man das Disagio in Anspruch nimmt und voll in die Werbungskosten aufnimmt, sollte man allerdings genau darauf achten, dass der Immobilienkredit nicht vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückbezahlt ist. Wäre dies der Fall, würde sich aus dem nicht genutzten Teil des Disagios nämlich ein steuerlicher Zufluss und somit eine höhere Steuerlast ergeben.
Aber nicht nur aus der Kreditwelt kennt man den Begriff des Disagio, auch bei Wertpapieren kann durchaus von einem Disagio die Rede sein, z.B. bei festverzinslichen Wertpapieren. Oft ist es hierbei nämlich so, dass Kunden z.B. 9000 Euro anlegen, nach einer bestimmten Zeitspanne aber den Nennbetrag des Wertpapiers, z.B. 10.000 Euro ausgezahlt bekommen. Das Disagio führt hier also zu einem Effekt, den man auch als "Abzinsung" bezeichnet. Abgezinste Wertpapiere wurden dabei seinerzeit aus dem Grund eingeführt, weil man mit Ihnen steuerliche Lücken nutzen konnte, mittlerweile gibt es diese Möglichkeit aber nicht mehr. Aus diesem Grund werden auch die abgezinsten Wertpapiere in den nächsten Jahren mehr und mehr aus dem Markt verschwinden.
Sinn und Zweck eines Disagios ist es auf der einen Seite, die monatliche Belastung durch die Vorauszahlung etwas zu verringern, auf der anderen Seite aber ist es auch so, dass das Disagio unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile für den Kreditnehmer bringen kann.
Zwar ist die steuerliche Absetzbarkeit des Disagios für Menschen, welche die Immobilie selber bewohnen wollen, im Rahmen der Steuerreformen 1996 weggefallen, für Menschen, die eine Immobilie zum Zwecke der Generierung von "Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" erwerben, sind die Kosten aber nach wie vor als Werbungskosten abzugsfähig.
Gerade in dem Fall, dass man das Disagio in Anspruch nimmt und voll in die Werbungskosten aufnimmt, sollte man allerdings genau darauf achten, dass der Immobilienkredit nicht vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückbezahlt ist. Wäre dies der Fall, würde sich aus dem nicht genutzten Teil des Disagios nämlich ein steuerlicher Zufluss und somit eine höhere Steuerlast ergeben.
Aber nicht nur aus der Kreditwelt kennt man den Begriff des Disagio, auch bei Wertpapieren kann durchaus von einem Disagio die Rede sein, z.B. bei festverzinslichen Wertpapieren. Oft ist es hierbei nämlich so, dass Kunden z.B. 9000 Euro anlegen, nach einer bestimmten Zeitspanne aber den Nennbetrag des Wertpapiers, z.B. 10.000 Euro ausgezahlt bekommen. Das Disagio führt hier also zu einem Effekt, den man auch als "Abzinsung" bezeichnet. Abgezinste Wertpapiere wurden dabei seinerzeit aus dem Grund eingeführt, weil man mit Ihnen steuerliche Lücken nutzen konnte, mittlerweile gibt es diese Möglichkeit aber nicht mehr. Aus diesem Grund werden auch die abgezinsten Wertpapiere in den nächsten Jahren mehr und mehr aus dem Markt verschwinden.
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