Unter dem Begriff Bruttokreditbetrag versteht man den eigentlichen Nennwert eines Kredites. Wer nämlich einen Kredit beantragt, der bekommt in der Regel nicht diesen Bruttokreditbetrag, sondern den Bruttokreditbetrag abzgl. der in Zusammenhang mit dem Kredit stehenden Kosten ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag wird dann folglich als Nettokreditbetrag bezeichnet.
Sowohl der Bruttokreditbetrag, wie auch der Nettokreditbetrag müssen explizit im Darlehensvertrag benannt sein. In der Regel ist es dabei so, dass der Bruttokreditbetrag eine glatte Summe darstellt, zur Auszahlung aber nur eine unrunde und kleinere Summe gelangt. Wenn die Kosten und Gebühren eines Kredites z.B. 200 Euro betragen und der Bruttokreditbetrag bei 5000 Euro liegt, würden lediglich 4800 Euro zur Auszahlung kommen.
Die Kosten, die von dem Bruttokreditbetrag bezahlt werden, müssen im Darlehensvertrag genau aufgeschlüsselt werden. Bei Privatkrediten besteht dieser Posten in der Regel nur aus einer Bearbeitungsgebühr, die sich in ihrer Höhe an der Höhe des Kredites bemisst. Bei Immobilienfinanzierungen entstehen neben der Abschlussgebühr jedoch auch noch weitere Kosten, wie z.B. eine Einwertungsgebühr, Notarkosten oder Kosten für eine Kreditversicherung. All diese Punkte werden ebenfalls zusammen mit den Abschlussgebühren von dem Bruttokreditbetrag abgezogen, verringern also die Auszahlungshöhe.
Die Raten eines Kredites, also die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung, berechnen sich nun aber keineswegs an dem Nettokreditbetrag, weil ja schließlich nur dieser zur Auszahlung gelangt - nein, sie werden immer am Bruttokreditbetrag festgemacht. Auf den ersten Blick mag das unfair erscheinen, genau genommen ist dies aber kalkulatorisch so in den Kredit eingepreist und würde, wenn man es anders machen würde, an anderer Stelle den Preis des Kredites nach oben treiben.
Evtl. vorhandene Kreditversicherungen müssen stets auf die Höhe des Bruttokreditbetrages abgeschlossen werden, da die genannten Kosten auch beim Ausfall des Kredites nicht zurückerstattet werden und die Gesamtschuld so evtl. sogar höher sein kann als die Auszahlungssumme.
Sowohl der Bruttokreditbetrag, wie auch der Nettokreditbetrag müssen explizit im Darlehensvertrag benannt sein. In der Regel ist es dabei so, dass der Bruttokreditbetrag eine glatte Summe darstellt, zur Auszahlung aber nur eine unrunde und kleinere Summe gelangt. Wenn die Kosten und Gebühren eines Kredites z.B. 200 Euro betragen und der Bruttokreditbetrag bei 5000 Euro liegt, würden lediglich 4800 Euro zur Auszahlung kommen.
Die Kosten, die von dem Bruttokreditbetrag bezahlt werden, müssen im Darlehensvertrag genau aufgeschlüsselt werden. Bei Privatkrediten besteht dieser Posten in der Regel nur aus einer Bearbeitungsgebühr, die sich in ihrer Höhe an der Höhe des Kredites bemisst. Bei Immobilienfinanzierungen entstehen neben der Abschlussgebühr jedoch auch noch weitere Kosten, wie z.B. eine Einwertungsgebühr, Notarkosten oder Kosten für eine Kreditversicherung. All diese Punkte werden ebenfalls zusammen mit den Abschlussgebühren von dem Bruttokreditbetrag abgezogen, verringern also die Auszahlungshöhe.
Die Raten eines Kredites, also die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung, berechnen sich nun aber keineswegs an dem Nettokreditbetrag, weil ja schließlich nur dieser zur Auszahlung gelangt - nein, sie werden immer am Bruttokreditbetrag festgemacht. Auf den ersten Blick mag das unfair erscheinen, genau genommen ist dies aber kalkulatorisch so in den Kredit eingepreist und würde, wenn man es anders machen würde, an anderer Stelle den Preis des Kredites nach oben treiben.
Evtl. vorhandene Kreditversicherungen müssen stets auf die Höhe des Bruttokreditbetrages abgeschlossen werden, da die genannten Kosten auch beim Ausfall des Kredites nicht zurückerstattet werden und die Gesamtschuld so evtl. sogar höher sein kann als die Auszahlungssumme.
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