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15.5.08

Die Kreditrückführung

In vielen Situationen ist es notwendig und sinnvoll sich durch die Aufnahme eines Kredites schnell eine gewisse Menge an liquiden Geldmitteln zu besorgen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn es gilt, das überzogene Konto wieder auszugleichen und sich so die teuren Überziehungszinsen zu ersparen, oder aber auch dann, wenn eine größere Anschaffung getätigt werden soll, die unmöglich aus dem laufenden Etat bezahlt werden kann.

Bevor die Banken nun aber einem Kreditantrag zustimmen, muss zuerst einmal geklärt sein, ob es dem potentiellen Darlehensnehmer überhaupt möglich sein wird, das Darlehen pünktlich zurückzuzahlen oder ob die Raten eine zu hohe Belastung darstellen. Um diese Fragen zu erläutern, wird in der heutigen Zeit schon lange auf den "persönlichen Eindruck" des Sachbearbeiters verzichtet - die heutigen Kreditprüfungen erfolgen zumeist vollautomatisch und ohne dass groß Einfluss von Seiten des Sachbearbeiters genommen werden kann. Der Mechanismus, der Aufschluss über die Möglichkeiten des Darlehensnehmers gibt, seinen Verpflichtungen auch langfristige nachkommen zu können, wird als "Scoring" bezeichnet.

Ein "Kredit-Scoring" (auf deutsch: "Kredit-Bewertung") wird dabei von einer Software ausgeführt und stellt eine Auswertung sämtlicher persönlicher Daten des Kunden dar. Neben dem Einkommen und den sonstigen Verpflichtungen des Mandanten spielt in diesem Zusammenhang vor allem auch sein Arbeitsverhältnis und die Zeit, die er schon bei seinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist, eine wichtige Rolle. Am Ende des Scorings wird jedem Kunden eine bestimmte Punktezahl zugeordnet, die schlussendlich über einem gewissen Wert liegen muss. Ist dies der Fall, kann das Darlehen genehmigt werden - im umgekehrten Fall erhält der Kunde eine Absage.

Da das Scoring natürlich keine langfristige Sicherheit bieten kann, muss die Rückführung des Darlehens zusätzlich durch die Abtretung von Sicherheiten gewährleistet sein. Während bei Konsumentenkrediten hierfür meist die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche ausreichend ist, wird bei Immobilienfinanzierungen meist eine Abtretung dinglicher Rechte an dem Objekt und/oder dem Grundstück benötigt. Sollte es nun zu einem Kreditausfall kommen, würde die Bank Eigentümer des Objektes werden und könnte durch Verkauf das verliehene Geld zurückerhalten.

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