Unter eine Sondertilgung / Sonderzahlung versteht man eine Geldleistung, die außerhalb der regulären Rückzahlungszyklen eines Kredites erbracht und direkt dafür verwendet wird, die Darlehensumme zu verringern.
Sondertilgungen und Sonderzahlungen sind zwar vor allem aus der Immobilienfinanzierung bekannt, vom Prinzip her können aber auch bei Privatkrediten Sonderzahlungen geleistet werden, zumindest immer dann, wenn das jeweilige Kreditinstitut dem zustimmt. Bei Privatkredites jeglicher Art, egal ob es sich um einen Konsumentenkredit, ein Privatdarlehen oder um eine Autofinanzierung handelt, ist eine vorzeitige, komplette Ablösung des Darlehens in der Regel problemlos möglich, soll allerdings nur eine Sondertilgung erbracht werden, muss dieses entweder im Kreditvertrag festgehalten sein oder von dem Kreditinstitut separat genehmigt werden.
Bei Immobilienfinanzierungen sieht die Sache hingegen etwas anders aus: Hier sind Sonderzahlungen in der Regel nur dann möglich, wenn diese im Darlehensvertrag ausdrücklich vorgesehen sind. Anderweitige Teilrückzahlungen oder auch den Ausgleich der gesamten Schuld in einer Summe, sind generell nur erlaubt, wenn die aktuelle Zinsbindungsphase vorüber ist. Ist dies noch nicht der Fall und der Darlehensnehmer möchte dennoch aus dem Vertrag aussteigen, kann das Kreditinstitut dem zustimmen (meist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) oder es lehnt dieses Vorgehen gänzlich ab. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer keine Chance, das Kreditinstitut zu einer vorzeitigen (Teil)Ablösung des Darlehens zu zwingen.
Da die Kreditinstitute sich in einem sehr starken Konkurrenzkampf zueinander befinden, ist es den Kunden oftmals möglich, durch einfache Nachfrage vor der Erstellung des Kreditvertrages, das Recht auf Sondertilgungen zu erhalten. Die Kreditinstitute gehen nämlich in der Regel davon aus, dass diese Option eh nicht genutzt wird. Die Chancen diese Möglichkeit zu erhalten, stehen daher überaus gut.
Sondertilgungen und Sonderzahlungen sind zwar vor allem aus der Immobilienfinanzierung bekannt, vom Prinzip her können aber auch bei Privatkrediten Sonderzahlungen geleistet werden, zumindest immer dann, wenn das jeweilige Kreditinstitut dem zustimmt. Bei Privatkredites jeglicher Art, egal ob es sich um einen Konsumentenkredit, ein Privatdarlehen oder um eine Autofinanzierung handelt, ist eine vorzeitige, komplette Ablösung des Darlehens in der Regel problemlos möglich, soll allerdings nur eine Sondertilgung erbracht werden, muss dieses entweder im Kreditvertrag festgehalten sein oder von dem Kreditinstitut separat genehmigt werden.
Bei Immobilienfinanzierungen sieht die Sache hingegen etwas anders aus: Hier sind Sonderzahlungen in der Regel nur dann möglich, wenn diese im Darlehensvertrag ausdrücklich vorgesehen sind. Anderweitige Teilrückzahlungen oder auch den Ausgleich der gesamten Schuld in einer Summe, sind generell nur erlaubt, wenn die aktuelle Zinsbindungsphase vorüber ist. Ist dies noch nicht der Fall und der Darlehensnehmer möchte dennoch aus dem Vertrag aussteigen, kann das Kreditinstitut dem zustimmen (meist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) oder es lehnt dieses Vorgehen gänzlich ab. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer keine Chance, das Kreditinstitut zu einer vorzeitigen (Teil)Ablösung des Darlehens zu zwingen.
Da die Kreditinstitute sich in einem sehr starken Konkurrenzkampf zueinander befinden, ist es den Kunden oftmals möglich, durch einfache Nachfrage vor der Erstellung des Kreditvertrages, das Recht auf Sondertilgungen zu erhalten. Die Kreditinstitute gehen nämlich in der Regel davon aus, dass diese Option eh nicht genutzt wird. Die Chancen diese Möglichkeit zu erhalten, stehen daher überaus gut.
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