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16.10.08

Das Indossament

Der Begriff Indossament leitet sich aus dem Italienischen her und bedeutet wörtlich "auf dem Rücken". Der Begriff steht somit sinnbildlich für die Lokalität seines Seins, nämlich stets auf der Rückseite von Orderpapieren. Im Indossament sind dabei alle Wechsel des Papiers von einem Besitzer auf den nächsten benannt. Wenn also ein Anleger sein Orderpapier an einen anderen Anleger verkauft, dann erfolgt eine Umschreibung im Indossament, auf der Rückseite des Orderpapiers.

Denjenigen, der die Rechte an dem Papier angibt, bezeichnet man dabei stets als Indossant, denjenigen, der als neuer Rechteinhaber des Papiers gilt, als Indossatar. Rechtlich werden mit einem Indossament drei Aspekte auf einen Streich abgefertigt: Auf der einen Seite ist es so, dass der Indossatar durch das Indossament alle Rechte an dem Papier erhält. Wenn es also eine Zahlungsanweisung auf dem Papier gibt, dann ist der Indossatar per sofort als Empfänger dieser Zahlung vorgesehen. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass das Indossament als Legitimation verwendet werden kann. Nur wer eine klare Indossamentkette nachweisen kann, gilt rechtlich nämlich auch als Inhaber des Papiers. Zu guter letzt ist ein Indossament aber auch zu dem Zweck unausweichlich, dass der Indossant, sollte es sich bei dem Orderpapier um einen Wechsel handeln, als Rückgriffschuldner für die Zahlung des Wechsels in der Verantwortung steht.

Bei den Orderpapieren, also den Wertpapieren die ein Indossament aufweisen, unterscheidet man zwischen "geborenen" und "gekorenen" Orderpapieren. Als geboren gelten all jene Papiere, die schon von Natur aus zu den Orderpapieren gezählt werden. Dies sind neben Wechseln und Schecks vor allem auch Namensaktien aller Art. Gekorene Orderpapiere gelten hingegen nur dann als Orderpapiere, wenn sie mit einer ordentlichen Orderklausel versehen wurden (ohne diese Klausel sind es nur Rektapapiere). Beispiele für gekorene Orderpapiere sind z.B. die Anweisung, der Ladenschein, das Konnossement oder auch der Lagerschein, wobei letztgenannter eher selten vorkommt.

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