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8.5.08

Der Blankokredit - Blankodarlehen

Im Kreditwesen ist es gemeinhin üblich, einen Kredit zu besichern, d.h. die Bank genehmigt den Kredit nur, wenn entsprechende Sicherheiten vorgebracht werden können. Wird ein Darlehen (teilweise) nicht besichert, spricht man von einem Blankoanteil, bzw. einem Blankokredit.

Am einfachsten lässt sich dies an der Thematik der Immobilienfinanzierung erläutern: Nehmen wir an, ein Ehepaar möchte ein Haus kaufen und benötigt dafür 200.000 Euro. 10.000 Euro sind als Eigenanteil vorhanden, verbleiben also noch 190.000 als Kreditbedarf. Nehmen wir weiter an, das Haus, das es zu kaufen gilt, habe einen Verkehrswert von 200.000 Euro, also genau dem Kaufpreis. Die meisten Banken haben ihren Beleihungsauslauf, also den maximal besicherbaren Teil bei ca. 80%, in diesem Fall wären das also 160.000 Euro. Hätte das Ehepaar nun 40.000 Euro Eigenkapital wäre alles abgedeckt, da sie aber nur 10.000 Euro haben, verbleiben 30.000 Euro Restsumme, die nicht besicherbar sind.

Diese 30.000 Euro werden nun evtl. als Blankodarlehen vergeben, allerdings nur dann, wenn die Bonität der Kreditnehmer absolut makellos ist. Als Blankoanteil sind die meisten Banken bereit, ein volles Jahresnettogehalt einzuräumen. Um die Sache zu vereinfachen nehmen wir nun einfach an, unser Ehepaar hätte mehr als 30.000 Euro Jahresnettogehalt, der Kredit kann also genehmigt werden.

Generell ist in der Kreditwirtschaft nun immer dann von einem Blankokredit die Rede, wenn der Kredit nicht durch eine dingliche Besicherung besichert werden muss, wenn also lediglich die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen als Besicherung ausreichend ist. Gemeinhin ist dies bei allen Ratenkrediten, inklusive der Sofortkredite und Barkredite, der Fall.

Auch Bausparkassen sind in der Lage, ein Blankodarlehen zu vergeben. Generell sind diese Institute zwar angehalten, durch eine dingliche Besicherung die wohnwirtschaftliche Verwendung zu überprüfen, bei Krediten bis 10.000 Euro wird aber meist auf eine solche Besicherung, und auch auf den Nachweis der Verwendung, verzichtet. Bausparverträge, die mit VL bespart werden, fallen z.B. in aller Regel in diese Grenze und können daher auch nicht wohnwirtschaftlich verwendet werden.

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