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16.6.10

Verbraucherkreditrichtlinie - die neuen Widerrrufsrechte

Seit dem 11.Juni 2010 gilt sie nun - die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Durch die Einführung der neuen Regelungen ist die gesamte Abwicklung von Kreditverträgen von Grund auf geändert worden - und das in nahezu allen Punkten.

Sehr große Änderungen gab es, neben der Vertragsgestaltung und der neuen Informationspflicht, vor allem auch im Bereich des Widerrufsrechtes. Was aber hat sich verändert? Hat der Bürger nun, seit dem 11. Juni 2010 mehr Rechte im Falle eines Widerrufs, oder wurden seine Rechte vielleicht sogar beschnitten?

Nein, wie bei den meisten Änderungen der letzten Jahre wurde lobenswerterweise das Recht des Verbrauchers in den Mittelpunkt gerückt und es wurde alles unternommen, um dieses Recht noch zu bestärken. So ist es durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2010 zum Beispiel nicht mehr Möglich, eine Widerrufsfrist schon zu einem Zeitpunkt beginnen zu lassen, wo dem Kreditnehmer noch nicht alle Unterlagen zu seinem Darlehen ausgehändigt wurden. Das Fehlen einer einzigen Unterlage führt nämlich nunmehr dazu, dass die vertragliche Widerrufsfrist von 14 Tagen durch eine Frist von 30 Tagen ersetzt wird, wobei diese First erst in dem Moment zu laufen beginnt, in dem der Kunde alle Informationen vollständig vorliegen hat. Zudem liegt es nunmehr in der Pflicht der Banken, ihre Kunden darüber zu informieren, dass es zu einer solchen Formverletzung kam und nunmehr die neue Widerrufsfrist gilt. Für Kreditnehmer stellt dies eine enorme Entlastung dar, musste man doch bisher immer selber auf sämtliche Fristen achten und hatte das Nachsehen, wenn Teile der Kreditunterlagen erst verspätet ausgehändigt wurden.

Die neue Widerrufsregelung muss in ganz Europa einheitlich mit einem Formblatt an die Kunden kommuniziert werden. Sämtliche Banken haben daher in den Widerrufsbedingungen seit dem 11. Juni 2010 die selbe Formulierung stehen, die auf einheitliche und verständliche Weise den komplexen Sachverhalt erklärt und diesen für die Kunden verständlich macht.

Dass die Verbraucherkreditrichtlinie sich nun aber wirklich dahingehend auswirkt, dass es viele Fälle geben wird, in denen die Widerrufsfrist auf 30 Tage ansteigt, ist nicht zu erwarten, da sich die Banken bereits seit Monaten intensiv mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie beschäftigen und dafür gesorgt haben, dass pünktlich zum 11. Juni 2010 die entsprechenden Formalien, auch im Abwicklungsprozess, vereinheitlicht und somit die neuen Bestimmungen erfüllt sind.

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