Die neue Verbraucherkreditrichtlinie, die nunmehr zum 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, hat das Kreditwesen zwar nicht grundsätzlich verändert, besonders in den Abwicklungsprozessen und den Anforderungen an bestimmte Formalien gab es jedoch sehr interessante Änderungen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen daher anhand von zwei Beispielen aufzeigen, wie sich die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2010 in der Praxis auswirken könnte.
Beispiel 1: Das gestärkte Widerrufsrecht
Nehmen wir an, ein Kunde, nennen wir ihn Maier, möchte sich ein neues Auto kaufen und nimmt zu diesem Zweck einen Kredit bei der Bank seines Vertrauens auf. Aufgrund der niedrigen Zinsen hat Herr Maier sich für die Zusammenarbeit mit einer Internetbank entschieden, die sich jedoch mit der Zusendung der erforderlichen Unterlagen viel Zeit lässt. So kommt es z.B., dass Herr Maier seinen Kreditvertrag erst 1 Tag vor dem Ablauf der Widerrufsfrist erhält. Bei der Durchsicht der Unterlagen fallen Herrn Maier einige Unregelmäßigkeiten auf und er möchte den Vertrag widerrufen. Da er den Widerruf jedoch erst einen Tag nach dem Verstreichen der Widerrufsfrist losschickt, wird dieser nicht akzeptiert und Herr Maier muss den Darlehensvertrag erfüllen.
Durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2010 werden die Rechte von Herrn Maier dahingehend gestärkt, dass die Frist für das Einreichen eines Widerrufs erst in dem Moment zu laufen beginnt, in dem Herr Maier alle Unterlagen vorliegen hat, also in unserem Beispiel in dem Moment, als der Darlehensvertrag zugestellt wird. Zudem steigt die Widerrufsfrist, sollten die Unterlagen nicht komplett und rechtzeitig eingehen, auf 30, statt der normalerweise geltenden 14 Tage.
Beispiel 2: Die neuen Informationspflichten
Nehmen wir an, dass ein fiktiver Kunde, nennen wir ihn Müller, einen Kredit zur Finanzierung seiner Wohnungseinrichtung aufnehmen möchte. Einige Wochen nach der Auszahlung des Kredites fällt Herrn Müller auf, dass die Rate, die monatlich von seinem Konto abgebucht wird, wesentlich höher als das ist, was eigentlich als Kreditzins- und tilgungsrate anzunehmen wäre. Der Grund findet sich nach langem Suchen: In den tiefen des Kreditvertrages befindet sich ein Passus, nachdem Herr Müller eine Kreditversicherung abgeschlossen hat. Eine solche Versicherung wollte Herr Müller jedoch nie haben, da sie nun aber läuft, kommt er aus dem Vertrag auch nicht mehr heraus.
Weiterführende Statistik: Abgeschlossene Kreditverträge in Deutschland
Durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2010 werden nun sämtliche wichtigen Fakten zu einem Kredit auf einem europaweit einheitlichen Merkblatt zusammengefasst. Als Kunde kann man also leicht schon vor dem Abschluss eines Kreditvertrages sehen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Kreditgeschäft ergeben. Ein "Untermogeln" von bestimmten Leistungen, wie im Fall von Herrn Müller, kann es so kaum noch geben.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen