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9.2.09

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Beamtendarlehen und einem normalen Ratenkredit?

Wer sich auf der Suche nach einem Kredit im Internet befindet, der stößt über kurz oder lang auch auf Angebote, die als "Beamtendarlehen" beworben werden. Wo aber liegt der Unterschied zwischen einem solchen Darlehen und einem ganz normalen, herkömmlichen Ratenkredit?

Nun, zuerst einmal werden Beamtendarlehen nicht, wie der Name es eigentlich vermuten lassen würde, nur an Beamte vergeben. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst haben bei vielen Banken die Möglichkeit, Beamtenkonditionen für sich zu nutzen. Zwar ist es richtig, dass Angestellte im öffentlichen Dienst nicht über den "Unkündbarkeitsstatus" verfügen, die Kündigungsquoten bei Menschen dieser Berufsgruppe sind jedoch erfahrungsgemäß überaus niedrig, was auch diese Kunden für die Banken sehr attraktiv macht.
Diese sichere Liquidität bei Menschen im Beamtenstatus (oder im öffentlichen Dienst) führt nun wiederum dazu, dass Beamtendarlehen überaus zinsgünstig sind - und das ist auch schon der entscheidendste Unterschied zu "normalen" Darlehen. Der Zins eines Beamtendarlehens liegt nicht selten mehr als zwei Prozent unter den marktüblichen Konditionen für alle anderen Kunden.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Tatsache, dass die meisten Beamtendarlehen als endfällige Darlehen abgewickelt werden. Die Tilgung erfolgt hier, im Gegensatz zu den meisten anderen Darlehen, nicht in Form einer monatlichen Annuität, sondern in einer Summe am Ende der Darlehenslaufzeit. Um sicherzustellen, dass am Ende auch wirklich die Darlehenssumme zur Tilgung bereitsteht, wird diese in aller Regel in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht angespart.
Ein wenig aufpassen muss man hier allerdings doch: Die garantierten Zinssätze wurden im Jahre 2005 deutlich von 3,25 auf 2,50 Prozent abgesenkt. Wer also schon über ein laufendes Beamtendarlehen verfügt, der sollte dringend prüfen, ob die Tilgung noch ausreicht, um das Darlehen am Ende vollständig zurückzuzahlen. Ist das nicht der Fall, sollte man unbedingt für eine zusätzliche Tilgung sorgen, evtl. in Form einer Lebensversicherung oder auch eines Fondssparplanes.



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