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19.2.09

Ist es nötig einen zweiten Kreditnehmer zu benennen?

Bei der Aufnahme eines Kredites gibt es diverse Möglichkeiten, den Kreditvertrag zu gestalten. Neben der Möglichkeit, einen Kredit als Einzelperson aufzunehmen, kann auch ein Bürge in den Kreditvertrag aufgenommen werden oder es ist auch möglich, einen Kreditvertrag mit mehreren Kreditnehmern aufzunehmen. Wann ist es aber wirklich nötig, einen zweiten Kreditnehmer zu bestimmen und diesen mit in den Kreditvertrag aufzunehmen?

Nun, zuerst einmal muss gesagt werden, dass es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, die Banken würden den Kreditnehmer dazu zwingen, einen zweiten Kreditnehmer zu benennen und diesen mit in den Vertrag aufzunehmen. Reicht das Einkommen des ersten Kreditnehmers nicht aus oder sprechen irgendwelche negativen Schufamerkmale gegen eine alleinige Kreditvergabe, so ist es stets möglich, mit einem Bürgen zu arbeiten. Im Gegensatz zum zweiten Kreditnehmer taucht der Bürge nur als Garant im Kreditvertrag auf. Nur dann, wenn der erste Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt, wird der Bürge bemüht - vorher hat er weder Rechte noch Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.

Auch wenn die Banken keinen Grund haben, einen zweiten Kreditnehmer zu fordern, ist es oft wesentlich sinnvoller, diesen Weg zu gehen, als mit einem Bürgen zu arbeiten. Der Grund steckt ebenfalls in der o.g. Erklärung: Der Bürge hat keinerlei Rechte an dem Kreditvertrag! Bei einigen Kreditarten ist es jedoch enorm wichtig, dass die zweite Person auch Rechte hat - denken wir nur an Immobilienfinanzierungen von Ehepaaren. Gerade in solchen Fällen ist es also wesentlich sinnvoller, einen Kreditvertrag mit zwei Kreditnehmers aufzusetzen, als mit einem Kreditnehmer und einem Bürgen zu arbeiten. Kommt es nämlich zu einer Scheidung, würde bei einer Finanzierung mit zwei Kreditnehmers schlicht geteilt werden - ist jedoch einer nur Bürge des Vertrages, wird er es sehr schwer haben, seinen Anteil am Haus gerichtlich geltend zu machen.

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