Wer einen Kredit abschließt, der geht damit eine sehr langfristige Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank ein. Unabhängig davon, um welche Art von Kredit es sich handelt, ob eine Immobilienfinanzierung, ein Privatkredit oder eine Kfz-Finanzierung vorliegt, in jedem Fall hat die Bank Anspruch auf die pünktliche Rückzahlung der vereinbarten Kreditraten.
Was aber passiert, wenn der Kreditnehmer, entweder durch Eigenverschulden oder durch höhere Gewalt, an der Rückzahlung des Kredites gehindert wird? Wie gehen die Banken in einem solchen Fall vor?
Nun, zuerst einmal ist es so, dass die Banken die Kreditraten in aller Regel vom Konto des Kreditnehmers abbuchen. Gerät der Kreditnehmer also in Rückstand, muss es entweder zu einer Nichteinlösung wegen mangelnder Kontodeckung oder zu einer Nichteinlösung wegen Widerspruchs gekommen sein. Hat der Kreditnehmer der Abbuchung widersprochen, wird die Bank selbstverständlich gleich sehr viel "härtere Geschütze" auffahren, als wenn das Konto "nur" nicht gedeckt war.
Gehen wir vom Fall der mangelnden Kontodeckung aus, so wird die Bank als ersten Schritt versuchen, die Lastschrift noch einmal erfolgreich einzulösen. Gelingt das wieder nicht, wird unter Umständen sogar noch ein dritter Versuch unternommen, löst aber auch dieser sich in Wohlgefallen auf, wird die Bank den Fall an ihre Inkassoabteilung abgeben. Die Inkassoabteilung wird nun mittels Mahnungen versuchen, das Geld von dem Kreditnehmer zu bekommen - gelingt das nicht, wird entweder die dingliche Besicherung verwertet, zum Beispiel das Auto bei einer Kfz-Finanzierung eingezogen, das Gehalt des Kreditnehmers gepfändet oder es wird eine gerichtliche Vollstreckung beantragt. Ist das Letztgenannte der Fall, wird ein Gerichtsvollzieher den Schuldner besuchen, versuchen die Kreditraten zu erhalten, ggf. eine Rückzahlungsvereinbarung treffen oder auch Pfändungen vornehmen.
Um es im Fall der Fälle überhaupt nicht erst zu Problemen kommen zu lassen, sollten Kreditnehmer bei sich anbahnenden Schwierigkeiten stets das Gespräch mit der Bank suchen. Es ist immer auch im Interesse der Bank eine saubere Lösung herbeizuführen - dessen kann man sich sicher sein.
Was aber passiert, wenn der Kreditnehmer, entweder durch Eigenverschulden oder durch höhere Gewalt, an der Rückzahlung des Kredites gehindert wird? Wie gehen die Banken in einem solchen Fall vor?
Nun, zuerst einmal ist es so, dass die Banken die Kreditraten in aller Regel vom Konto des Kreditnehmers abbuchen. Gerät der Kreditnehmer also in Rückstand, muss es entweder zu einer Nichteinlösung wegen mangelnder Kontodeckung oder zu einer Nichteinlösung wegen Widerspruchs gekommen sein. Hat der Kreditnehmer der Abbuchung widersprochen, wird die Bank selbstverständlich gleich sehr viel "härtere Geschütze" auffahren, als wenn das Konto "nur" nicht gedeckt war.
Gehen wir vom Fall der mangelnden Kontodeckung aus, so wird die Bank als ersten Schritt versuchen, die Lastschrift noch einmal erfolgreich einzulösen. Gelingt das wieder nicht, wird unter Umständen sogar noch ein dritter Versuch unternommen, löst aber auch dieser sich in Wohlgefallen auf, wird die Bank den Fall an ihre Inkassoabteilung abgeben. Die Inkassoabteilung wird nun mittels Mahnungen versuchen, das Geld von dem Kreditnehmer zu bekommen - gelingt das nicht, wird entweder die dingliche Besicherung verwertet, zum Beispiel das Auto bei einer Kfz-Finanzierung eingezogen, das Gehalt des Kreditnehmers gepfändet oder es wird eine gerichtliche Vollstreckung beantragt. Ist das Letztgenannte der Fall, wird ein Gerichtsvollzieher den Schuldner besuchen, versuchen die Kreditraten zu erhalten, ggf. eine Rückzahlungsvereinbarung treffen oder auch Pfändungen vornehmen.
Um es im Fall der Fälle überhaupt nicht erst zu Problemen kommen zu lassen, sollten Kreditnehmer bei sich anbahnenden Schwierigkeiten stets das Gespräch mit der Bank suchen. Es ist immer auch im Interesse der Bank eine saubere Lösung herbeizuführen - dessen kann man sich sicher sein.
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