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11.1.09

Wie wird eine Kredit Bonitätsprüfung durchgeführt?

Jeder, der schon einmal einen Kredit aufgenommen hat, weiß, dass vor jeder Kreditgenehmigung eine so genannte Bonitätsprüfung stattfindet. Bei dieser Bonitätsprüfung, das verrät schon der Name, wird die Bonität, also die Zahlungsfähigkeit, des Kreditnehmers untersucht. Auf diese Weise soll herausgefunden werden, ob der Kreditnehmer sich den beantragten Kredit überhaupt leisten kann oder ob die Rückzahlung des Kredites schon im Vorwege deutlich gefährdet ist.
Wie aber wird so eine Kredit Bonitätsprüfung eigentlich durchgeführt?

Nun, um eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen durchführen zu können, ist es zuerst einmal notwendig, das vorhandene Einkommen genau zu kennen. Zu diesem Zweck fordern die meisten Kreditinstitute die letzten drei Gehalts-, bzw. Besoldungsabrechnungen ab und werten diese aus.
Je nach persönlicher Lebenssituation wird von dem Nettogehalt des Kreditnehmers nun eine pauschalierte Rate als "Lebenshaltungskosten" abgezogen. Bei den meisten Banken beträgt dieser Satz etwa 800 Euro für eine Person, 200 Euro für den Lebenspartner und 150 Euro pro Kind.

Im weiteren Verlauf wird die Differenz aus Nettoeinkommen und der genannten Rate durch die Anrechnung weiterer Faktoren weiter geschmälert. So kommen noch Versicherungsbeiträge, Raten zu Bausparverträgen und außergewöhnliche Belastungen, wie etwa Unterhaltszahlungen zum Abzug. Besonders auf die außergewöhnlichen Belastungen legen die meisten Kreditinstitute dabei großen wert, entscheiden diese doch nicht selten über Erfolg oder Misserfolg der Kreditrückzahlung.

Am Ende der Bonitätsprüfung steht nun nur noch eine Frage: Kann der Kreditnehmer sich den Kredit leisten? Anders formuliert könnte die Frage auch lauten: Reicht der Geldbetrag, der am Ende der Bonitätsrechnung noch übrig ist, aus, um die Kreditrate dauerhaft zu bezahlen?
Ist das nicht der Fall, ist also die Bonität des Kreditnehmers zu gering für den beantragen Kredit, kann die Bank dem Kreditnehmer entweder einen kleineren Kredit anbieten oder aber verlangen, dass ein Bürge beigebracht wird. Der Bürge muss ebenfalls eine Bonitätsprüfung ablegen und haftet dann für den Fall, dass der Kreditnehmer die Rate nicht aufbringen kann. Im Gegensatz zu einem zweiten Kreditnehmer muss der Bürge jedoch in der Lage sein, die gesamte Kreditlast alleine zu schultern.

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