Wer einen Kredit aufnimmt, der geht eine, in der Regel sehr langfristige, Zahlungsverpflichtung mit dem jeweiligen Kreditinstitut ein. Abgesehen von etwaigen Sondertilgungsrechten und dem Recht der vorzeitigen Ablösung des gesamten Kredites ist der Kreditnehmer dabei verpflichtet, seinen Kreditrückzahlungsraten pünktlich und in voller Höhe nachzukommen. Was aber passiert, wenn etwaige Schicksalsschläge, vor denen ja letztendlich niemand gefeit ist, die Rückzahlung verhindern? Muss man dann auch den Kredit nicht zurückzahlen? Und falls doch, wie kann man sich schützen?
Nun, zuerst einmal ist es so, dass die Bank ein grundsätzliches Recht auf die Rückzahlung des Kredites ist - ohne Rücksicht darauf nehmen zu müssen, dass der Kreditnehmer, sei es durch Berufsunfähigkeit oder durch Arbeitslosigkeit zu einer Rückzahlung derzeit nicht im Stande ist. Wenn das Kreditinstitut dem Kreditnehmer nun evtl. einen Zahlungsaufschub gewährt, dann ist das schon ein echt großes Entgegenkommen - einen vollständigen Verzicht auf die Rückzahlung wird der Kreditnehmer aber keinesfalls erwirken können.
Da es im Leben aber immer sein kann, dass irgendwelche Schicksalsschläge es unmöglich machen, seinen Kreditverpflichtungen pünktlich nachzukommen, sollte man sich durch eine Kreditversicherung vor diesem Risiko schützen.
Grundsätzlich gibt es dabei zwei Varianten von Kreditversicherungen: Die erste Variante schützt den Kreditnehmer für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit und schützt zudem seine Erben für den Fall seines Todes und die zweite Variante schließt zusätzlich noch den Schutz bei Arbeitslosigkeit mit ein. Natürlich ist die zweite Variante etwas teurer als die erste, gerade in der heutigen Zeit stellt die Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit aber sicherlich einen wichtigen Faktor dar.
Grundsätzlich sollte die Entscheidung, ob und wenn ja welche Kreditversicherung sinnvoll ist, immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Kreditnehmers getroffen werden. Ein Kreditnehmer mit Familie muss sicherlich völlig anders vorsorgen als ein Single ohne Kinder, der evtl. sogar noch über finanzielle Reserven verfügt, die er im Fall der Fälle für die Rückzahlung verwenden könnte.
Nun, zuerst einmal ist es so, dass die Bank ein grundsätzliches Recht auf die Rückzahlung des Kredites ist - ohne Rücksicht darauf nehmen zu müssen, dass der Kreditnehmer, sei es durch Berufsunfähigkeit oder durch Arbeitslosigkeit zu einer Rückzahlung derzeit nicht im Stande ist. Wenn das Kreditinstitut dem Kreditnehmer nun evtl. einen Zahlungsaufschub gewährt, dann ist das schon ein echt großes Entgegenkommen - einen vollständigen Verzicht auf die Rückzahlung wird der Kreditnehmer aber keinesfalls erwirken können.
Da es im Leben aber immer sein kann, dass irgendwelche Schicksalsschläge es unmöglich machen, seinen Kreditverpflichtungen pünktlich nachzukommen, sollte man sich durch eine Kreditversicherung vor diesem Risiko schützen.
Grundsätzlich gibt es dabei zwei Varianten von Kreditversicherungen: Die erste Variante schützt den Kreditnehmer für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit und schützt zudem seine Erben für den Fall seines Todes und die zweite Variante schließt zusätzlich noch den Schutz bei Arbeitslosigkeit mit ein. Natürlich ist die zweite Variante etwas teurer als die erste, gerade in der heutigen Zeit stellt die Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit aber sicherlich einen wichtigen Faktor dar.
Grundsätzlich sollte die Entscheidung, ob und wenn ja welche Kreditversicherung sinnvoll ist, immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Kreditnehmers getroffen werden. Ein Kreditnehmer mit Familie muss sicherlich völlig anders vorsorgen als ein Single ohne Kinder, der evtl. sogar noch über finanzielle Reserven verfügt, die er im Fall der Fälle für die Rückzahlung verwenden könnte.
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