Kein Mensch ist Herr über sein Schicksal - und das ist auch gut so! Was aber mit dieser Aussage einhergeht, ist die Erkenntnis, dass auch Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit oder in letzter Konsequenz auch der Tod zu den Dingen gehören, auf die man in aller Regel keinen Einfluss hat. Sicherlich kann man die Risikofaktoren in seinem Leben minimieren, wann und bei wem das Schicksal aber zuschlägt wird immer ein Rätsel bleiben. Weiß man um diese Gefahr, sollte man sich auch so verhalten und seine persönliche Absicherung stets seiner Lebenssituation anpassen. Dies gilt auch für das große Thema "Kreditversicherung", dem wir uns im Folgenden einmal etwas genauer widmen wollen.
Eine Kreditversicherung ist nämlich im Wesentlichen dafür da, die Ratenzahlung des Kredites für den Fall zu gewährleisten, dass der Kreditnehmer an der Rückzahlung gehindert wird. Dies kann, je nach Versicherungsart, bei Tod und Erwerbsunfähigkeit oder auch bei Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers der Fall sein. Je nachdem, welchen Schutz man sich hier erwartet, wird auch die Prämie zu der jeweiligen Versicherung mal etwas teurer und mal etwas günstiger.
Immer wieder hört man von Kreditnehmern jedoch die Frage: "Soll ich eine Ratenabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod abschließen?"
Nun, eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen, da die Antwort immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Kreditnehmers getroffen werden muss. Ist der Kreditnehmer zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie und hat er demnach eine Verantwortung für mehrere Menschen, dann ist es keine Frage, dass er diese Menschen vor den o.g. Gefahren schützen und eine solche Versicherung abschließe sollte.
Ist der Kreditnehmer jedoch ledig, lebt er alleine und hat er vielleicht noch finanzielle Polster in der Rückhand, dann kann er ggf. auch auf die Absicherung durch eine Kreditversicherung verzichten - Hauptsache er weiß um das Risiko.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Notwendigkeit einer Kreditratenabsicherung immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation getroffen werden sollte. Im Zweifelsfall kann die Absicherung aber niemals schaden.
Eine Kreditversicherung ist nämlich im Wesentlichen dafür da, die Ratenzahlung des Kredites für den Fall zu gewährleisten, dass der Kreditnehmer an der Rückzahlung gehindert wird. Dies kann, je nach Versicherungsart, bei Tod und Erwerbsunfähigkeit oder auch bei Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers der Fall sein. Je nachdem, welchen Schutz man sich hier erwartet, wird auch die Prämie zu der jeweiligen Versicherung mal etwas teurer und mal etwas günstiger.
Immer wieder hört man von Kreditnehmern jedoch die Frage: "Soll ich eine Ratenabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod abschließen?"
Nun, eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen, da die Antwort immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation des Kreditnehmers getroffen werden muss. Ist der Kreditnehmer zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie und hat er demnach eine Verantwortung für mehrere Menschen, dann ist es keine Frage, dass er diese Menschen vor den o.g. Gefahren schützen und eine solche Versicherung abschließe sollte.
Ist der Kreditnehmer jedoch ledig, lebt er alleine und hat er vielleicht noch finanzielle Polster in der Rückhand, dann kann er ggf. auch auf die Absicherung durch eine Kreditversicherung verzichten - Hauptsache er weiß um das Risiko.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Notwendigkeit einer Kreditratenabsicherung immer in Abhängigkeit von der persönlichen Situation getroffen werden sollte. Im Zweifelsfall kann die Absicherung aber niemals schaden.
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