Ob eine größere Anschaffung getätigt werden soll oder es einfach gilt, einen Liquiditätsengpass zu überbrücken - oft ist die Aufnahme eines Kredites eine durchaus sinnvolle Angelegenheit. Was aber passiert, wenn man schon vor Ablauf des Kredites über die Geldmenge verfügt, die es braucht um den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen? Darf man Kredite schon vor deren regulärem Ende ablösen? Und wenn ja, welche Modalitäten müssen hier eingehalten werden. Auf diese und andere Fragen wollen wir im Folgenden einmal etwas genauer eingehen.
Also, bevor man über die Möglichkeiten der vorzeitigen Kreditablösung nachdenkt, muss man zuerst einmal erörtern, über welche Art von Kredit man redet: Redet man von einer Baufinanzierung, einem Privatdarlehen oder einem Autokredit? Je nachdem, um welche Kreditform es sich handelt, ergeben sich nämlich grundsätzlich andere Vorgehensweisen und Möglichkeiten der vorzeitigen Ablösung.
Bei Baufinanzierungen ist es z.B. so, dass diese in der Regel für eine bestimmte Laufzeit, die so genannte Zinsfestschreibungszeit, abgeschlossen werden. Möchte der Mandant hier vor Ablauf der Zinsfestschreibung eine Sondertilgung leisten oder den Kredit auch komplett ablösen, ist dies entweder überhaupt nicht, oder nur unter Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Ausgenommen von diesem Problem sind Bauspardarlehen, da diese jederzeit zurückgezahlt werden dürfen.
Handelt es sich nicht um eine Baufinanzierung, sondern zum Beispiel um einen ganz normalen Privatkredit, ist es in der Regel so, dass der Kredit jederzeit vollständig zurückbezahlt werden darf. Wohlgemerkt: Vollständig! Wer also nur eine Sondertilgung leisten möchte, wird in der Regel enttäuscht werden - dies lassen nur die wenigsten Banken zu.
Handelt es sich um einen dinglich besicherten Kredit, zum Beispiel bei einer Autofinanzierung, ist es unmöglich, eine pauschale Aussage über die vorzeitige Ablösbarkeit zu treffen. Einige Banken geben ihren Kunden diese Möglichkeit, andere nicht - hier hilft also nur, sich die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen.
Also, bevor man über die Möglichkeiten der vorzeitigen Kreditablösung nachdenkt, muss man zuerst einmal erörtern, über welche Art von Kredit man redet: Redet man von einer Baufinanzierung, einem Privatdarlehen oder einem Autokredit? Je nachdem, um welche Kreditform es sich handelt, ergeben sich nämlich grundsätzlich andere Vorgehensweisen und Möglichkeiten der vorzeitigen Ablösung.
Bei Baufinanzierungen ist es z.B. so, dass diese in der Regel für eine bestimmte Laufzeit, die so genannte Zinsfestschreibungszeit, abgeschlossen werden. Möchte der Mandant hier vor Ablauf der Zinsfestschreibung eine Sondertilgung leisten oder den Kredit auch komplett ablösen, ist dies entweder überhaupt nicht, oder nur unter Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Ausgenommen von diesem Problem sind Bauspardarlehen, da diese jederzeit zurückgezahlt werden dürfen.
Handelt es sich nicht um eine Baufinanzierung, sondern zum Beispiel um einen ganz normalen Privatkredit, ist es in der Regel so, dass der Kredit jederzeit vollständig zurückbezahlt werden darf. Wohlgemerkt: Vollständig! Wer also nur eine Sondertilgung leisten möchte, wird in der Regel enttäuscht werden - dies lassen nur die wenigsten Banken zu.
Handelt es sich um einen dinglich besicherten Kredit, zum Beispiel bei einer Autofinanzierung, ist es unmöglich, eine pauschale Aussage über die vorzeitige Ablösbarkeit zu treffen. Einige Banken geben ihren Kunden diese Möglichkeit, andere nicht - hier hilft also nur, sich die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen.
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