Da das Einkommen von Selbständigen naturgemäß sehr stark schwankend ist und es, gerade in den ersten Jahren einer Selbständigkeit, immer einmal wieder zu finanziellen Engpässen kommen kann, ist es oft auch für Selbständige notwendig, einen Kredit aufzunehmen. Problematisch hierbei ist nur, dass viele Kreditinstitute sich komplett gegen die Kreditvergabe an Selbständige entschieden haben, wobei die Gründe in der meist eher mangelhaften Bonität dieser Klientel liegen. Selbst jene Banken, die der Kreditvergabe an Selbständige nicht komplett negativ gegenüberstehen, stellen jedoch stets die Bedingung, dass der Kredit "ausschließlich für private Zwecke" verwendet werden darf.
Doch warum dürfen Kredite für Selbständige nur für private Zwecke eingesetzt werden?
Im Folgenden wollen wir einmal auf die Frage eingehen, warum das so ist. Nun, wenn ein Selbständiger einen Kredit für private Zwecke aufnimmt, dann handelt er eindeutig als Privatperson. Wendet er sich hingegen mit der Bitte um einen Kredit für seine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit an die Bank, zum Beispiel um sich ein Büro einzurichten, dann handelt er als Unternehmer, bzw. die Firma handelt als juristische Person. Rein rechtlich verlässt man in diesem Moment also das Gebiet der Privatkredite und wendet sich dem Bereich der Geschäftskredite zu.
Mit einem Geschäftskredit gehen jedoch in der Regel wesentlich strengere Prüfkriterien einher, als es bei Privatkrediten der Fall ist. So muss die Bonität einer Firma in der Regel durch eine genaue Durchsicht der Bilanzen oder der Einnahmen-/Überschussrechnungen sichergestellt werden. In schwierigen Fällen ist es zudem notwendig, einen Gutachter mit der Bewertung der Firma zu beauftragen, bzw. sich von Experten eine Expertise zu dem Geschäftsmodell der Firma einzuholen.
Bei Privatpersonen, und als solche handelt der Firmeninhaber, wenn er den Kredit ausschließlich privaten Zwecken zuführt, ist all das nicht nötig. Hier ist es in der Regel vollkommen ausreichend, einen irgendwie gearteten Einkommensnachweis beizubringen - und sei es in Form eines Einkommensteuerbescheides. Auf diese Weise haben auch Selbständige eine gute Möglichkeit, schnell und unkompliziert an Kreditkapital zu gelangen.
Doch warum dürfen Kredite für Selbständige nur für private Zwecke eingesetzt werden?
Im Folgenden wollen wir einmal auf die Frage eingehen, warum das so ist. Nun, wenn ein Selbständiger einen Kredit für private Zwecke aufnimmt, dann handelt er eindeutig als Privatperson. Wendet er sich hingegen mit der Bitte um einen Kredit für seine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit an die Bank, zum Beispiel um sich ein Büro einzurichten, dann handelt er als Unternehmer, bzw. die Firma handelt als juristische Person. Rein rechtlich verlässt man in diesem Moment also das Gebiet der Privatkredite und wendet sich dem Bereich der Geschäftskredite zu.
Mit einem Geschäftskredit gehen jedoch in der Regel wesentlich strengere Prüfkriterien einher, als es bei Privatkrediten der Fall ist. So muss die Bonität einer Firma in der Regel durch eine genaue Durchsicht der Bilanzen oder der Einnahmen-/Überschussrechnungen sichergestellt werden. In schwierigen Fällen ist es zudem notwendig, einen Gutachter mit der Bewertung der Firma zu beauftragen, bzw. sich von Experten eine Expertise zu dem Geschäftsmodell der Firma einzuholen.
Bei Privatpersonen, und als solche handelt der Firmeninhaber, wenn er den Kredit ausschließlich privaten Zwecken zuführt, ist all das nicht nötig. Hier ist es in der Regel vollkommen ausreichend, einen irgendwie gearteten Einkommensnachweis beizubringen - und sei es in Form eines Einkommensteuerbescheides. Auf diese Weise haben auch Selbständige eine gute Möglichkeit, schnell und unkompliziert an Kreditkapital zu gelangen.
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